Leistungsschutzrecht eine Gefahr für die Wikipedia
Der gestern bekannt gewordene Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist auf massive Kritik gestoßen. Unter anderem befürchtet der Verein Wikimedia, dass die deutsche Online-Enzyklopädie Wikipedia wegen rechtlicher Unsicherheiten bald keine Links auf externe Quellen mehr anbieten könne.
Denn die gewerbliche Nutzung selbst kleinster Formulierungen kann mit Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen belegt werden. Wikimedia Deutschland sieht in diesem Entwurf daher eine Gefahr für die Ersteller von freien Inhalten im Internet und für Anbieter von Open Content-Plattformen wie zum Beispiel die Wikipedia.
Der Gesetzentwurf beschränkt sich zwar auf gewerbliche Angebote, was aber ein gewerbliches Angebot ist, wird nicht näher definiert. Da es beispielsweise immer wieder gelingt, auch privaten Filesharing-Nutzern bei nur wenigen Musikdateien ein gewerbliches Ausmaß zu unterstellen, könnte auch die nichtkommerzielle Wikipedia entsprechend eingestuft werden.
Die in der Online-Enzyklopädie angewandten Creative Commons-Lizenzen erlauben außerdem eine freie Bearbeitung und Weiterverwendung der Wikipedia-Inhalte für alle Nutzer, selbst wenn diese damit eine wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht verbinden. Somit besteht die Gefahr, dass über diesen Weg die kostenfreie Wikipedia als Wissensaggregator künftig Unterlassungsansprüchen ausgesetzt wird, die aus dem neuen Leistungsschutzrecht abgeleitet werden können.
Ebenfalls spricht der Gesetzentwurf davon, dass Links weiterhin nicht dem Leistungsschutzrecht unterliegen. Ob davon aber beispielsweise auch der Link-Text mit abgedeckt ist - immerhin verlinkt die Wikipedia oft eine komplett wiedergegebene Überschrift - ist unklar.
"Jeder, der im Internet freie Inhalte zur Verfügung stellt, wird damit potenziell dem Risiko von Abmahnungen ausgesetzt. Unsere seit langem gehegte Befürchtung, dass durch das neue Leistungsschutzrecht Kollateralschäden auch für Bildungsprojekte entstehen, scheint sich hier zu bewahrheiten. Dieses Vorhaben steht im Gegensatz zu den jüngsten Absichtserklärungen der Regierungskoalition, durch Rechtssicherheit die Akzeptanz des Urheberrechts im Internet zu erhöhen", sagte Jan Engelmann, Leiter des Bereichs Politik & Gesellschaft bei Wikimedia Deutschland.
Der Gesetzentwurf beschränkt sich zwar auf gewerbliche Angebote, was aber ein gewerbliches Angebot ist, wird nicht näher definiert. Da es beispielsweise immer wieder gelingt, auch privaten Filesharing-Nutzern bei nur wenigen Musikdateien ein gewerbliches Ausmaß zu unterstellen, könnte auch die nichtkommerzielle Wikipedia entsprechend eingestuft werden.
Die in der Online-Enzyklopädie angewandten Creative Commons-Lizenzen erlauben außerdem eine freie Bearbeitung und Weiterverwendung der Wikipedia-Inhalte für alle Nutzer, selbst wenn diese damit eine wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht verbinden. Somit besteht die Gefahr, dass über diesen Weg die kostenfreie Wikipedia als Wissensaggregator künftig Unterlassungsansprüchen ausgesetzt wird, die aus dem neuen Leistungsschutzrecht abgeleitet werden können.
Ebenfalls spricht der Gesetzentwurf davon, dass Links weiterhin nicht dem Leistungsschutzrecht unterliegen. Ob davon aber beispielsweise auch der Link-Text mit abgedeckt ist - immerhin verlinkt die Wikipedia oft eine komplett wiedergegebene Überschrift - ist unklar.
"Jeder, der im Internet freie Inhalte zur Verfügung stellt, wird damit potenziell dem Risiko von Abmahnungen ausgesetzt. Unsere seit langem gehegte Befürchtung, dass durch das neue Leistungsschutzrecht Kollateralschäden auch für Bildungsprojekte entstehen, scheint sich hier zu bewahrheiten. Dieses Vorhaben steht im Gegensatz zu den jüngsten Absichtserklärungen der Regierungskoalition, durch Rechtssicherheit die Akzeptanz des Urheberrechts im Internet zu erhöhen", sagte Jan Engelmann, Leiter des Bereichs Politik & Gesellschaft bei Wikimedia Deutschland.
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