Leistungsschutzrecht: Verlage verklagen Google und wollen Geld
Die deutschen Presseverlage machen nun von der Möglichkeit Gebrauch, die ihnen die Bundesregierung mit dem Leistungsschutzrecht einräumte. Als Vertretung hat das Unternehmen VG Media jetzt Klage gegen den Suchmaschinenbetreiber Google eingereicht und will Geld sehen.
Zuständig für die Klage ist zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, die dem Landgericht vorgelagert ist. Laut der VG Media sei die Klage notwendig geworden, nachdem Vertreter von Google auch öffentlich erklärt hatten, auf Grundlage des Leistungsschutzrechtes nicht zahlen zu wollen.
Das Gesetz kam auf Initiative des Axel Springer-Verlages zustande. Die Verlage wollen mit ihm Lizenzgelder dafür eintreiben, dass Google und andere Internet-Unternehmen in ihren Angeboten die Links auf Artikel mit kurzen Text-Snippets unterfüttern.
"Der Deutsche Bundestag hat die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger beschlossen, damit Verleger künftig eine Vergütung von Internetkonzernen verlangen können, die sich deren verlegerische Leistung für ihre eigenen Geschäftsmodelle nachhaltig zunutze machen. Dabei hatte der Gesetzgeber die derzeit aktiven Anbieter, wie z. B. Google, Microsoft und Yahoo, und deren konkrete Rechteverwertungen vor Augen. Das Gesetz ist aus diesem Grund eindeutig formuliert: Vergütungspflichtige Nutzer sind gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten", sagte Michael Tenbusch, Geschäftsführer der Burda Broadcast Media GmbH und stellvertretender Beiratsvorsitzender der VG Media.
Inzwischen haben nach Angaben des Unternehmens 138 Unternehmen der Verlagsindustrie mit 219 Online-Angeboten ihre Rechte für die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts der VG Media übertragen. Zwölf der Presseverleger hatten bereits Anfang des Jahres 50 Prozent der Gesellschaftsanteile der VG Media übernommen und sich so branchenübergreifend mit den bisherigen 13 Gesellschaftern aus dem Bereich des Radios und des Fernsehens zusammengeschlossen.
Das Gesetz kam auf Initiative des Axel Springer-Verlages zustande. Die Verlage wollen mit ihm Lizenzgelder dafür eintreiben, dass Google und andere Internet-Unternehmen in ihren Angeboten die Links auf Artikel mit kurzen Text-Snippets unterfüttern.
"Der Deutsche Bundestag hat die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger beschlossen, damit Verleger künftig eine Vergütung von Internetkonzernen verlangen können, die sich deren verlegerische Leistung für ihre eigenen Geschäftsmodelle nachhaltig zunutze machen. Dabei hatte der Gesetzgeber die derzeit aktiven Anbieter, wie z. B. Google, Microsoft und Yahoo, und deren konkrete Rechteverwertungen vor Augen. Das Gesetz ist aus diesem Grund eindeutig formuliert: Vergütungspflichtige Nutzer sind gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten", sagte Michael Tenbusch, Geschäftsführer der Burda Broadcast Media GmbH und stellvertretender Beiratsvorsitzender der VG Media.
Inzwischen haben nach Angaben des Unternehmens 138 Unternehmen der Verlagsindustrie mit 219 Online-Angeboten ihre Rechte für die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts der VG Media übertragen. Zwölf der Presseverleger hatten bereits Anfang des Jahres 50 Prozent der Gesellschaftsanteile der VG Media übernommen und sich so branchenübergreifend mit den bisherigen 13 Gesellschaftern aus dem Bereich des Radios und des Fernsehens zusammengeschlossen.
Google droht mit Rauswurf
Es bleibt nun abzuwarten, wie Google jetzt reagiert. Der Suchmaschinenkonzern hatte bereits angekündigt, sämtliche Links zu den Verlagsprodukten aus seinem Index entfernen zu wollen, wenn für diese Geld gezahlt werden müsste. Sollte dies geschehen, dürften die Verlage wiederum versuchen, wettbewerbsrechtlich gegen Google vorzugehen und diesem einen Missbrauch seiner Marktmacht zur Durchsetzung seiner Interessen vorzuwerfen.
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