Vorratsdatenspeicherung:
Union prescht erneut vor
In der Debatte um eine gesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung verlieren die Parlamentarier der Union die Geduld. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg bestätigte dem Nachrichtenmagazin 'Focus' (heutige Ausgabe), dass er selbst einen vermeintlich verfassungskonformen Vorschlag vorlegen will.
"Ich will den Entwurf nach der Sommerpause in der Fraktion vorstellen", so Sensburg. Der Abgeordnete aus dem Hochsauerlandkreis ist Professor für öffentliches Recht und Europarecht und gilt damit als fähig, einen entsprechenden Entwurf für das Überwachungsgesetz nach den gerichtlichen Vorgaben zu formulieren.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Eine Neuregelung scheiterte bisher am Widerstand der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Diese gehörte selbst zu den Klägern, die die alte Regelung zu Fall brachten.
Seitdem versuchen Unions-Politiker immer wieder, das Thema neu auf den Tisch zu bringen und eine flächendeckende Überwachung des Telekommunikations-Verhaltens aller Bürger zu etablieren. Dabei berufen sie sich vor allem auf eine EU-Richtlinie, die ein solches Gesetz zwar vorschreibt, aber aktuell selbst noch einmal auf den Prüfstand soll, und warnen vor möglichen Strafzahlungen, die bei einer Nichtumsetzung verhängt werden können.
Aber auch seitens der SPD geht die Beschlusslage derzeit in Richtung für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Nach hitziger Debatte hatte ein Parteitag einem entsprechenden Antrag mit knapper Mehrheit zugestimmt, der eilig eingebracht wurde, nachdem eine ganze Reihe von Anträgen die Ablehnung dieser Form der Überwachung gefordert hatten. Inzwischen haben Mitglieder der Partei eine Basis-Abstimmung über das Thema angestoßen, die eine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung zum Ziel hat.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Eine Neuregelung scheiterte bisher am Widerstand der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Diese gehörte selbst zu den Klägern, die die alte Regelung zu Fall brachten.
Seitdem versuchen Unions-Politiker immer wieder, das Thema neu auf den Tisch zu bringen und eine flächendeckende Überwachung des Telekommunikations-Verhaltens aller Bürger zu etablieren. Dabei berufen sie sich vor allem auf eine EU-Richtlinie, die ein solches Gesetz zwar vorschreibt, aber aktuell selbst noch einmal auf den Prüfstand soll, und warnen vor möglichen Strafzahlungen, die bei einer Nichtumsetzung verhängt werden können.
Aber auch seitens der SPD geht die Beschlusslage derzeit in Richtung für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Nach hitziger Debatte hatte ein Parteitag einem entsprechenden Antrag mit knapper Mehrheit zugestimmt, der eilig eingebracht wurde, nachdem eine ganze Reihe von Anträgen die Ablehnung dieser Form der Überwachung gefordert hatten. Inzwischen haben Mitglieder der Partei eine Basis-Abstimmung über das Thema angestoßen, die eine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung zum Ziel hat.
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Christian Kahle
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