Justizministerin: Es gibt keine Strafen wegen VDS
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die Panikmache der Befürworter der erneuten Einführung einer Vorratsdatenspeicherung kritisiert, die in der letzten Zeit immer wieder vor drohenden Strafzahlungen an die EU sprachen.
In ihrem Ministerium habe man "natürlich" noch keine Rückstellungen für eventuelle Strafzahlungen aus Brüssel wegen der fehlenden Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie getroffen, erklärte sie in einem Interview mit der Tageszeitung 'Lübecker Nachrichten'. Alle kolportierten Zahlen über fällige Strafzahlungen seien falsch, erklärte sie.
"Wir müssen jetzt nicht zahlen und haben auch rückwirkend keine Zahlungen zu leisten", stellte Leutheusser-Schnarrenberger. "Wir stehen am Anfang eines Vertragsverletzungsverfahrens." Strafzahlungen werden im Zweifelsfall aber erst ab dem Zeitpunkt eines entsprechenden Urteils fällig.
Jetzt sei erst einmal das Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig. "Das braucht Zeit", sagte die Bundesjustizministerin. Neben dem Vertragsverletzungsverfahren ist hier seit Kurzem auch noch eine Klage Irlands gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung selbst anhängig.
Und selbst die EU-Kommission hat die Regelung noch einmal auf den Prüfstand gestellt. Dabei ist zwar nicht zu erwarten, dass die Regelung eingestampft wird, allerdings ist davon auszugehen, dass es noch einmal Änderungen bezüglich der Speicherfristen und der Vorschriften zum Datenschutz geben wird. Insofern würde eine Umsetzung in der deutschen Gesetzgebung, die jetzt erfolgt, wohl auch eine baldige Nachbesserung nach sich ziehen müssen.
Eine Reihe von Sicherheits-Politikern, insbesondere aus dem Kreis der Unionsparteien, hatten in den letzten Monaten immer wieder auf eine Neufassung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gedrängt, das 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Die komplette Speicherung des Kommunikations-Verhaltens der deutschen Bevölkerung wurde dabei als entscheidende Grundlage für strafrechtliche Ermittlungen aufgeführt, auch wenn dafür in der Praxis bisher kein Nachweis erbracht werden konnte.
"Wir müssen jetzt nicht zahlen und haben auch rückwirkend keine Zahlungen zu leisten", stellte Leutheusser-Schnarrenberger. "Wir stehen am Anfang eines Vertragsverletzungsverfahrens." Strafzahlungen werden im Zweifelsfall aber erst ab dem Zeitpunkt eines entsprechenden Urteils fällig.
Jetzt sei erst einmal das Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig. "Das braucht Zeit", sagte die Bundesjustizministerin. Neben dem Vertragsverletzungsverfahren ist hier seit Kurzem auch noch eine Klage Irlands gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung selbst anhängig.
Und selbst die EU-Kommission hat die Regelung noch einmal auf den Prüfstand gestellt. Dabei ist zwar nicht zu erwarten, dass die Regelung eingestampft wird, allerdings ist davon auszugehen, dass es noch einmal Änderungen bezüglich der Speicherfristen und der Vorschriften zum Datenschutz geben wird. Insofern würde eine Umsetzung in der deutschen Gesetzgebung, die jetzt erfolgt, wohl auch eine baldige Nachbesserung nach sich ziehen müssen.
Eine Reihe von Sicherheits-Politikern, insbesondere aus dem Kreis der Unionsparteien, hatten in den letzten Monaten immer wieder auf eine Neufassung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gedrängt, das 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Die komplette Speicherung des Kommunikations-Verhaltens der deutschen Bevölkerung wurde dabei als entscheidende Grundlage für strafrechtliche Ermittlungen aufgeführt, auch wenn dafür in der Praxis bisher kein Nachweis erbracht werden konnte.
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Christian Kahle
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