Vorratsdatenspeicherung:
Klage gegen Deutschland

Die EU-Kommission hat wie erwartet beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland eingereicht. Hintergrund ist die weiterhin ausstehende Umsetzung der Richtlinie zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Ein Grund zur Panik besteht derzeit aber noch nicht.
Zwar ist immer wieder die Rede davon, dass Deutschland im Falle einer Verurteilung Bußgelder in Millionenhöhe drohen, allerdings wird dies vor allem von Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung angeführt, um insbesondere den Druck auf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu erhöhen, die sich bisher gegen die Neufassung eines entsprechenden Gesetzes sträubt. Immerhin gehörte sie mit zu den Klägern, die die erste Form der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall brachten.

Es gibt seitens der Bundesregierung allerdings kaum einen Grund zur Eile. Denn Bußgelder würden erst ab dem Zeitpunkt eines Urteils drohen - und bis dieses vorliegt, können noch viele Monate ins Land gehen. Außerdem laufen vergleichbare Verfahren in vielen anderen Feldern, die weniger im öffentlichen Blickpunkt stehen und daher kaum so heiß diskutiert werden.

In der Klageschrift kritisiert die EU-Kommission, dass Deutschland seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie noch immer nicht nachgekommen sei. "Deutschland wurde hinlänglich Zeit für die Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht eingeräumt. Obwohl das Gerichtsurteil (des Bundesverfassungsgerichts, d.R.) die volle, verfassungskonforme Umsetzung der Richtlinie keineswegs ausschließt, wurden seitdem keine neuen Rechtsvorschriften erlassen", hieß es.

Beim Gerichtshof wurde ein Zwangsgeld von 315.036,54 Euro pro Tag beantragt, an dem die Richtlinie nach der Urteilsverkündung nicht umgesetzt wurde. Auf alternative Vorschläge will sich die EU-Kommission nicht einlassen. "Die Kommission hat deutlich gemacht, dass ein System der Datensicherung ('Quick Freeze Plus'), wie es derzeit in Deutschland diskutiert wird, nicht als vollständige Umsetzung der Richtlinie anzusehen wäre", so eine Stellungnahme.

Doch selbst wenn man sich hierzulande bereiterklären würde, ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen, wäre dies zum jetzigen Zeitpunkt im Grunde ein sinnloses Unterfangen. Denn die EU-Kommission will ihre eigene Richtlinie in der nächsten Zeit noch einmal in einer überarbeiteten Fassung vorstellen. Dies würde bedeuten, dass ein entsprechendes deutsches Gesetz wohl relativ schnell einer erneuten Änderung unterzogen werden müsste.
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Jetzt als Amazon Blitzangebot
Ab 08:29 Uhr Goldge 24Pcs Schlüsselanhänger Taschenlampe Mini Lampe 4cmGoldge 24Pcs Schlüsselanhänger Taschenlampe Mini Lampe 4cm
Original Amazon-Preis
14,99
Im Preisvergleich ab
?
Blitzangebot-Preis
13,59
Ersparnis zu Amazon 9% oder 1,40
Folgt uns auf Twitter
WinFuture bei Twitter
Interessante Artikel & Testberichte
WinFuture wird gehostet von Artfiles
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!