EU-Rat bringt Websperren wieder auf die Agenda
Der EU-Ministerrat hat die Einführung von Websperren erneut auf die Tagesordnung gebracht. Erneut wird die Einführung einer solchen Möglichkeit mit dem Kampf gegen Kinderpornographie begründet. Das ist das Ergebnis eines Treffens der Vertreter von EU-Mitgliedsstaaten in Luxemburg.
In einem Papier, dass im Anschluss der Konferenz veröffentlicht wurde, wird der Eindruck erweckt, als würde Kinderpornographie im Internet frei und auf vielen Kanälen kursieren. Entsprechend wird der Ruf nach einer Reihe von Maßnahmen laut, um das angebliche Problem einzudämmen. Auch Websperren sollen dem dienen, wenn auch einschränkend die Rede davon ist, dass sich dies auf Situationen beschränken soll, in denen dieses Mittel "angemessen" ist.
Vor allem die Vertreter Großbritanniens sollen auf die Einbeziehung dieses Mittels gedrängt haben. Die deutschen Abgesandten lehnten dies hingegen ab. Immerhin hat der politische Diskurs der letzten Jahre hierzulande zu der Einsicht geführt, dass eine solche Maßnahme nicht zweckdienlich ist. Das bereits eingeführte Zugangserschwerungsgesetz, mit dem Websperren eingeführt werden sollten, wurde erst ausgesetzt und schließlich wieder abgeschafft.
Bei den Beratungen in Luxemburg wurden vor allem die Ergebnisse entsprechender Gespräche zwischen Vertretern der EU und der USA ausgewertet. Als Schlussfolgerung aus der globalen Natur des Internets wird so auch festgehalten, dass die Zusammenarbeit der entsprechenden EU-Gremien mit Drittstaaten weiter ausgebaut werden soll.
Dabei soll eine Konzentration darauf gelegt werden, die Opfer auf entsprechenden Aufnahmen zu identifizieren und ihnen Hilfe und Schutz zukommen zu lassen. Anstrengungen zur Entfernung einschlägiger Inhalte aus dem Internet sollen außerdem im Vordergrund stehen. Weiterhin soll unter Kindern die Aufklärung dahingehend verstärkt werden, dass ihnen die Risiken des so genannten Groomings, also der Kontaktanbahnung erwachsener Nutzer mit Kindern, sowie die eigene Herstellung von Bildmaterial bewusst werden.
Vor allem die Vertreter Großbritanniens sollen auf die Einbeziehung dieses Mittels gedrängt haben. Die deutschen Abgesandten lehnten dies hingegen ab. Immerhin hat der politische Diskurs der letzten Jahre hierzulande zu der Einsicht geführt, dass eine solche Maßnahme nicht zweckdienlich ist. Das bereits eingeführte Zugangserschwerungsgesetz, mit dem Websperren eingeführt werden sollten, wurde erst ausgesetzt und schließlich wieder abgeschafft.
Bei den Beratungen in Luxemburg wurden vor allem die Ergebnisse entsprechender Gespräche zwischen Vertretern der EU und der USA ausgewertet. Als Schlussfolgerung aus der globalen Natur des Internets wird so auch festgehalten, dass die Zusammenarbeit der entsprechenden EU-Gremien mit Drittstaaten weiter ausgebaut werden soll.
Dabei soll eine Konzentration darauf gelegt werden, die Opfer auf entsprechenden Aufnahmen zu identifizieren und ihnen Hilfe und Schutz zukommen zu lassen. Anstrengungen zur Entfernung einschlägiger Inhalte aus dem Internet sollen außerdem im Vordergrund stehen. Weiterhin soll unter Kindern die Aufklärung dahingehend verstärkt werden, dass ihnen die Risiken des so genannten Groomings, also der Kontaktanbahnung erwachsener Nutzer mit Kindern, sowie die eigene Herstellung von Bildmaterial bewusst werden.
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Christian Kahle
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