Zuwanderungsrecht: Zugeständnisse an IT-Branche
Der Bundesrat hat der so genannten Hochqualifizierten-Richtlinie mit breiter Mehrheit zugestimmt, mit der das Zuwanderungsrecht in Deutschland stärker auf die Interessen der High Tech-Wirtschaft ausgerichtet wird. Qualifizierte Fachkräfte sollen so leichter und billiger angeworben werden können.
Insbesondere die IT-Branche beklagt seit Jahren einen zunehmenden Mangel an ausreichend qualifizierten Fachkräften. Ansätze, das Problem aus eigener Kraft zu lösen, werden - wenn überhaupt - aber nur halbherzig verfolgt. Die Ausbildungsquoten in den Firmen selbst sind in der Regel sehr gering und gingen nach dem Beginn der Weltwirtschaftskrise im Jahr 2008 eher weiter nach unten.
Außerdem entwickeln sich die Studenten-Zahlen an den Universitäten auch nicht gerade optimal. Das Wachstum hinkt hier hinter dem anderer Bereiche zurück. Zwar wird seitens der ITK-Unternehmen oft vollmundig für entsprechende Studiengänge geworben.
Die Gewerkschaft IG Metall kritisierte jedoch mehrfach, dass die Branche für Neueinsteiger eher unattraktiver wird. "Da werden F&E-Budgets (Forschung und Entwicklung, d.R.) gekürzt oder eingefroren. Es gibt in vielen Unternehmen Einstellungsstopps und zunehmend prekäre Jobs für Hochqualifizierte. Und insbesondere die Krise haben viele ITK-Firmen als Vorwand genutzt, um Arbeitsplätze wegzurationalisieren oder auszulagern und um drastisch Kosten einzusparen", hieß es schon vor einiger Zeit in einer Einschätzung. Viel geändert hat sich daran nicht.
Stattdessen wurde der Druck auf die Politik erhöht, die Hürden für die Anwerbung qualifizierter Fachkräfte, die auf Kosten anderer Volkswirtschaften gut ausgebildet wurden, zu senken - mit Erfolg. Zu den Neuregelungen gehören niedrigere Verdienstgrenzen, kürzere Entscheidungsfristen der Zuwanderungsbehörden und bessere Perspektiven für den dauerhaften Aufenthalt qualifizierter Zuwanderer, freute sich der IT-Branchenverband BITKOM heute zu verkünden.
Die Einkommensgrenze, die überschritten werden muss, damit eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wird, senkte man beispielsweise auf 34.800 Euro im Jahr ab. Außerdem ist die ITK-Branche künftig von der Vorrangprüfung ausgenommen, in der dargelegt werden musste, dass ein Posten nicht auch mit einem hier lebenden Arbeitssuchenden besetzt werden kann.
Wichtige Impulse für die wirtschaftsorientierte Ausgestaltung der von der EU verabschiedeten Blue-Card-Richtlinie kamen vom Freistaat Sachsen. "Für die sächsischen ITK-Unternehmen ist es wichtig, dass künftig internationale IT-Spezialisten auch für die Arbeitssuche nach Deutschland kommen können", sagte der sächsische Innenminister Markus Ulbig. "Wir haben stets die Devise verfolgt, klugen Köpfen Türen zu öffnen", so der Minister nach der Abstimmung in der Länderkammer. In Sachsen sind insbesondere Unternehmen der Halbleiterindustrie angesiedelt, die weltweit nach Spezialisten suchen.
Außerdem entwickeln sich die Studenten-Zahlen an den Universitäten auch nicht gerade optimal. Das Wachstum hinkt hier hinter dem anderer Bereiche zurück. Zwar wird seitens der ITK-Unternehmen oft vollmundig für entsprechende Studiengänge geworben.
Die Gewerkschaft IG Metall kritisierte jedoch mehrfach, dass die Branche für Neueinsteiger eher unattraktiver wird. "Da werden F&E-Budgets (Forschung und Entwicklung, d.R.) gekürzt oder eingefroren. Es gibt in vielen Unternehmen Einstellungsstopps und zunehmend prekäre Jobs für Hochqualifizierte. Und insbesondere die Krise haben viele ITK-Firmen als Vorwand genutzt, um Arbeitsplätze wegzurationalisieren oder auszulagern und um drastisch Kosten einzusparen", hieß es schon vor einiger Zeit in einer Einschätzung. Viel geändert hat sich daran nicht.
Stattdessen wurde der Druck auf die Politik erhöht, die Hürden für die Anwerbung qualifizierter Fachkräfte, die auf Kosten anderer Volkswirtschaften gut ausgebildet wurden, zu senken - mit Erfolg. Zu den Neuregelungen gehören niedrigere Verdienstgrenzen, kürzere Entscheidungsfristen der Zuwanderungsbehörden und bessere Perspektiven für den dauerhaften Aufenthalt qualifizierter Zuwanderer, freute sich der IT-Branchenverband BITKOM heute zu verkünden.
Die Einkommensgrenze, die überschritten werden muss, damit eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wird, senkte man beispielsweise auf 34.800 Euro im Jahr ab. Außerdem ist die ITK-Branche künftig von der Vorrangprüfung ausgenommen, in der dargelegt werden musste, dass ein Posten nicht auch mit einem hier lebenden Arbeitssuchenden besetzt werden kann.
Wichtige Impulse für die wirtschaftsorientierte Ausgestaltung der von der EU verabschiedeten Blue-Card-Richtlinie kamen vom Freistaat Sachsen. "Für die sächsischen ITK-Unternehmen ist es wichtig, dass künftig internationale IT-Spezialisten auch für die Arbeitssuche nach Deutschland kommen können", sagte der sächsische Innenminister Markus Ulbig. "Wir haben stets die Devise verfolgt, klugen Köpfen Türen zu öffnen", so der Minister nach der Abstimmung in der Länderkammer. In Sachsen sind insbesondere Unternehmen der Halbleiterindustrie angesiedelt, die weltweit nach Spezialisten suchen.
Thema:
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Neues von Proxmox, dem Virtualisieurngsspezialisten
d-hubs - vor 18 Minuten -
#FLOCK ´26: die Flock to Fedora Project Conference
d-hubs - Gestern 16:05 Uhr -
DigiKam: das Open-Source-Fotoverwaltungsprogramm
d-hubs - Vorgestern 13:22 Uhr -
Alpine-Linux: unter den schlanken Distris
d-hubs - Vorgestern 12:33 Uhr -
Pc startet im Multiboot Manager nach unstellung in MSconfig
js1 - Vorgestern 11:19 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen