Java-Streit: Oracle erringt Teilsieg gegen Google
Einen Teilerfolg konnte in der Nacht auf heute der Softwarehersteller Oracle im Rechtsstreit gegen Google erringen. Ein Geschworenengericht entschied, dass die Android-Macher gegen Urheberrechte von Oracle verstoßen.
Wie unter anderem die 'New York Times' berichtet, entschied das Gericht in San Francisco, dass Google beim mobilen Betriebssystem gegen die Gesamtstruktur der Software-Copyrights von Oracle verstoße. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Entscheidung, mit der Oracle nur teilweise zufrieden sein kann.
Denn das Gericht entschied gleichzeitig, dass Google nicht gegen andere Teile von Oracles Java-Software bzw. die entsprechenden Schutzrechte verstoßen habe. Für Google bedeutet das, dass man zunächst nicht gezwungen ist, das Android-Betriebssystem umzubauen.
Für die Urheberrechtsverstöße wird Oracle in weiterer Folge einen Schadenersatz, allerdings nur in geringer Höhe, bekommen. Oracle wird aber versuchen, Google zum Kauf einer Java-Lizenz zu zwingen, was der Android-Hersteller aber nicht will, weil Oracle damit zu viel Einfluss auf künftige Android-Versionen bekäme.
Nicht einigen konnte sich die Jury allerdings, ob der gefundene Verstoß gegen die Oracle-Urheberrechte durch die so genannten "Fair Use"-Bestimmungen abgedeckt ist (also ob für insgesamt 37 Java-APIs eine Lizenz notwendig ist oder nicht). Nach der Entscheidung kündigten die Google-Anwälte an, dass sie gegen das ihrer Meinung nach widersprüchliche Urteil vorgehen und auf einen Fehlprozess plädieren werden.
In dem (mehrstufigen) Prozess hatte Oracle argumentiert, dass Google nie versucht habe, eine Java-Lizenz zu erwerben, aber dennoch die entsprechenden Programmschnittstellen verwendet habe. Google hielt u. a. mit dem Argument dagegen, dass man das gleiche Recht habe, die Java-Programmiersprache einzusetzen wie ein Autor das freie Recht habe, die englische Sprache zu verwenden, um ein Buch zu schreiben. Zudem sagte Google, dass man vom später von Oracle übernommenen Java-Hersteller Sun Microsystems offen dazu aufgefordert worden sei, Java bei Android einzusetzen.
Im Mittelpunkt des Prozesses stehen vor allem die APIs ("Application Programming Interface"): Google ist hierbei der Ansicht, dass APIs als Programmier-Werkzeuge keinen Urheberrechten unterliegen. Oracle sah dagegen bei 37 Java-APIs Copyright-Verstöße seitens Google. Über die Frage, ob APIs überhaupt durch das Urheberrecht geschützt sind, muss der zuständige Richter erst in weiterer Folge entscheiden.
Denn das Gericht entschied gleichzeitig, dass Google nicht gegen andere Teile von Oracles Java-Software bzw. die entsprechenden Schutzrechte verstoßen habe. Für Google bedeutet das, dass man zunächst nicht gezwungen ist, das Android-Betriebssystem umzubauen.
Für die Urheberrechtsverstöße wird Oracle in weiterer Folge einen Schadenersatz, allerdings nur in geringer Höhe, bekommen. Oracle wird aber versuchen, Google zum Kauf einer Java-Lizenz zu zwingen, was der Android-Hersteller aber nicht will, weil Oracle damit zu viel Einfluss auf künftige Android-Versionen bekäme.
Nicht einigen konnte sich die Jury allerdings, ob der gefundene Verstoß gegen die Oracle-Urheberrechte durch die so genannten "Fair Use"-Bestimmungen abgedeckt ist (also ob für insgesamt 37 Java-APIs eine Lizenz notwendig ist oder nicht). Nach der Entscheidung kündigten die Google-Anwälte an, dass sie gegen das ihrer Meinung nach widersprüchliche Urteil vorgehen und auf einen Fehlprozess plädieren werden.
In dem (mehrstufigen) Prozess hatte Oracle argumentiert, dass Google nie versucht habe, eine Java-Lizenz zu erwerben, aber dennoch die entsprechenden Programmschnittstellen verwendet habe. Google hielt u. a. mit dem Argument dagegen, dass man das gleiche Recht habe, die Java-Programmiersprache einzusetzen wie ein Autor das freie Recht habe, die englische Sprache zu verwenden, um ein Buch zu schreiben. Zudem sagte Google, dass man vom später von Oracle übernommenen Java-Hersteller Sun Microsystems offen dazu aufgefordert worden sei, Java bei Android einzusetzen.
Im Mittelpunkt des Prozesses stehen vor allem die APIs ("Application Programming Interface"): Google ist hierbei der Ansicht, dass APIs als Programmier-Werkzeuge keinen Urheberrechten unterliegen. Oracle sah dagegen bei 37 Java-APIs Copyright-Verstöße seitens Google. Über die Frage, ob APIs überhaupt durch das Urheberrecht geschützt sind, muss der zuständige Richter erst in weiterer Folge entscheiden.
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