Copyright: Google setzt sich im Rechtsstreit gegen Oracle durch
Google hat einen Rechtsstreit gegen das Software-Unternehmen Oracle für sich entscheiden können. Dem Suchmaschinenkonzern wurde vorgeworfen, Code der Programmiersprache Java ohne Erlaubnis in das mobile Smartphone-Betriebssystem Android eingebaut zu haben.
Der Gegenstand des Verfahrens waren laut CNBC etwa 12.000 Codezeilen, die Google aus dem Java Application Programming Interface übernommen hatte, um Android zu entwickeln. Der Code wurde noch von Sun Microsystems, einem im Jahr 2010 von Oracle übernommenen Konzern, zur Verfügung gestellt. Da Oracle der Meinung ist, dass Google den Code ohne Lizenz nicht verwenden durfte, hat das Software-Unternehmen schon vor Jahren eine Klage gegen den Suchmaschinenkonzern eingereicht. Insgesamt wurden neun Milliarden Dollar Schadensersatz gefordert. Nun wurde die Klage vom obersten US-Gerichtshof abgewiesen.
Der Rechtsstreit zog sich über mehrere Jahre und musste über mehrere Instanzen hinweg ausgetragen werden. Der zuständige Richter des ersten Verfahrens hatte entschieden, dass die Java-Schnittstellen grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt werden konnten. In einem Berufungsverfahren wurde dieses Urteil jedoch zurückgenommen, sodass Oracle einen Zwischensieg erringen konnte. Der oberste Gerichtshof hat diese Entscheidung gekippt.
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Vorheriges Urteil wurde aufgehoben
Damit haben die Richter ein vorheriges Urteil, das vom untergeordneten Berufungsgericht gefällt wurde, aufgehoben. Die Entscheidung ist allerdings nicht einstimmig gewesen. Während zwei Richter zu Gunsten von Oracle entschieden haben, sind sechs Richter der Argumentation von Google gefolgt. Somit wurde bestätigt, dass Google die Java-Schnittstellen nicht unberechtigterweise verwendet hat. Der Suchmaschinenkonzern muss also keine neun Milliarden Dollar an Oracle zahlen.Der Rechtsstreit zog sich über mehrere Jahre und musste über mehrere Instanzen hinweg ausgetragen werden. Der zuständige Richter des ersten Verfahrens hatte entschieden, dass die Java-Schnittstellen grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt werden konnten. In einem Berufungsverfahren wurde dieses Urteil jedoch zurückgenommen, sodass Oracle einen Zwischensieg erringen konnte. Der oberste Gerichtshof hat diese Entscheidung gekippt.
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