Musikstreit: Gema reicht Klage gegen YouTube ein
Man wirft dem Videoportal vor, die Prüfungspflichten nicht wahrgenommen und zudem Rechtsverletzungen durch Videos nicht verhindert zu haben. An der Klage beteiligen sich Gesellschaften aus Österreich, den USA, Belgien, Italien und der Schweiz.
Bereits im März 2009 war der Vertrag zwischen YouTube und der Gema ohne Verlängerung ausgelaufen. Ein Jahr verhandelte man miteinander, jedoch ohne Ergebnis. YouTube zahlt seitdem keine Gema-Abgaben. Eine einstweilige Verfügung, die die Gema vor dem Landgericht Hamburg beantragt hatte, wurde abgelehnt. Man wollte die Sperrung von rund 600 Videos erreichen.
"Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar" - diesen Satz kennen viele deutsche YouTube-Nutzer nur zu gut. Wer eigene Videos erstellt und dabei ein Lied verwendet, dessen Urheber von der Gema vertreten wird, muss mit einer solchen Sperrung rechnen.
Bei den Verhandlungen zwischen den beiden Parteien wurde sehr schnell klar, dass man vollkommen unterschiedliche Vorstellungen von einem Abrechnungsmodell hat. Die Gema strebt eine Bezahlung pro Videoaufruf an, YouTube dagegen hält die Forderungen für überzogen, verglichen mit den Einigungen, die mit anderen Verwertungsgesellschaften getroffen wurden.
YouTube-Manager Patrick Walker hatte erklärt, dass man keine Bezahlung pro Aufruf eines Videos akzeptieren wird. Jedoch sei man kompromissbereit und somit offen für weitere Verhandlungen. Erst kürzlich konnte sich YouTube mit dem französischen Gema-Pendant Sacem einigen. Der Druck auf die Gema wird also immer größer. In Frankreich und vielen weiteren Ländern teilt sich YouTube die Werbeeinnahmen mit den Verwertungsgesellschaften.
Vielen Dank an unseren Leser pandabaer für den News-Hinweis!
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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