Neue Datenschutzerklärung:
VZBV mahnt Google ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat der deutschen Landestochter des Suchmaschinekonzerns Google eine Abmahnung zugestellt. Diese richtet sich gegen die neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen für dessen Angebote, die nach Auffassung der Verbraucherschützer in großen Teilen rechtswidrig seien.
Datenschutz, schloss, Cd
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Viele Klauseln seien zu unbestimmt formuliert oder benachteiligen die Verbraucher unangemessen, so die Kritik. Google wurde nun eine Frist bis zum 23. März gesetzt, an den fraglichen Stellen nachzubessern und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Die neue Datenschutzerklärung des Internetkonzerns fasst mehr als 60 verschiedene Richtlinien zusammen. Auf den ersten Blick sei der neue Text übersichtlicher und verständlicher formuliert. Allerdings, so die Verbraucherschützer, ist er gespickt von Begriffen wie "möglicherweise", "gegebenenfalls" oder "unter Umständen".

So erfasse Google "möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten" und "unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft". Dem Verbraucher ist es damit nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll. Zudem werden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss.

Nach Auffassung des VZBV fehlt Google damit eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermöglicht, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten. Auch die neuen Nutzungsbedingungen enthalten Formulierungen, die dem VZBV zufolge die Rechte der Verbraucher einschränken.

Zum Beispiel schließt Google die Gewährleistung etwa bei Schäden durch Links auf Malware aus, "soweit dies gesetzlich zulässig ist". Um zu erfahren, wann dieser Ausschluss greift, muss der Verbraucher selbst ermitteln, was gesetzlich zulässig ist. Dies ist eine von mehreren Klauseln, die Verbraucher nach Auffassung des Verbandes unverhältnismäßig benachteiligen.
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