Online-Verkauf: Voller Flugpreis wird oft zu spät klar

Verbraucherschützer wollen endlich einen Missstand beim Verkauf von Flügen über das Internet beheben. Hier erfahren Kunden den abschließenden Preis in der Regel erst recht spät beim Bestellvorgang.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat im letzten Jahr zwölf Webseiten von Fluggesellschaften und Vermittlern von Flügen und Unterkünften genauer unter die Lupe genommen. In sechs Fällen hat der Verband letztlich Verfahren eingeleitet. Gegen vier Firmen, darunter drei Fluggesellschaften und einen Vermittler von Flügen, wurde Klage vor Gericht erhoben.

Diese Firmen sind eigentlich gesetzlich verpflichtet, Preise sofort vollständig darzustellen und unterliegen damit strengeren gesetzlichen Regeln als beispielsweise die Vermittler von Unterkünften oder sonstigen Reiseleistungen. Zusatzkosten, zum Beispiel für Gepäck und Reiseversicherungen, müssen bereits am Anfang des Buchungsvorgangs angegeben werden. Voreinstellungen, bei denen die Kunden entsprechende Zusatzdienste erst abwählen müssen, sind gänzlich untersagt.

Erzwungene Entscheidungen

"Gerade das Verbot der Voreinstellung umgehen viele Anbieter äußerst einfallsreich", erklärte Kerstin Hoppe, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim VZBV. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied in einem Verfahren beispielswiese gegen den Anbieter Condor, dass dessen Darstellung der Reiseversicherung unzulässig sei. Die Kunden konnten dort den Buchungsschritt, in dem eine Reiseversicherung angeboten wurde, nicht verlassen, ohne eine Auswahl getroffen zu haben. Zudem wurden die Verbraucher darauf hingewiesen, dass es ohne Reiseschutz teuer werden könne.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Kunde nicht gezwungen werden dürfe, aktiv zu werden, um sich gegen ein Produkt entscheiden zu können. Das Urteil ging allerdings in Revision und ist daher noch nicht rechtskräftig. Auch TuiFly drängte die Kunden zum Abschluss einer Reiseversicherung, indem ihnen damit gedroht wurde, dass im Falle einer Krankheit Rücktransportkosten von 18.000 Euro oder mehr auf sie zukommen können.

Die Prüfung des VZBV im letzten Jahr erfolgte im Rahmen der Aktion "EU Internet Sweep", die von der EU-Kommission koordiniert wird. In jedem Jahr nehmen sich die zuständigen Behörden dabei EU-weit ein Schwerpunktthema vor. Sie prüfen, ob Angebote im Internet die Verbraucherschutzvorschriften einhalten und gehen gegen Rechtsverstöße vor.
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