Urteil gegen Abmahn-Betrug durch E-Card-Spam
Diese Vertragsstrafen sollen die Angeklagten in einigen Fällen erfolgreich provoziert haben, allein die CDU zahlte beispielsweise 15.000 Euro Vertragsstrafe. Die polizeilichen Ermittlungen sind durch eine Anzeige der Stadt Osnabrück eingeleitet worden, die aufgrund einer von den Angeklagten erhaltenen Abmahnung Anzeige erstattet hatte. Der Stadt war aufgefallen, dass nur ein Tag nach Versendung ihrer umstrittenen E-Card das anwaltliche Abmahnschreiben bei ihr einging und vermutete Abzocke.
Eines der Urteile erging gegen Michael Burat, der bereits durch den Betrieb von Abofallen aufgefallen ist. Sein Strafmaß liegt bei 18 Monaten Haft, die auf Bewährung ausgesetzt ist. Weiterhin verpflichtete ihn das Gericht zur Zahlung von 120.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation.
Unter den drei weiteren Angeklagten befand sich auch ein Münchener Anwalt. Von dessen Kanzlei wurden die Abmahnschreiben an die Betroffenen verschickt. Dafür muss er sich mit einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verantworten. Ein weiterer Beschuldigter erhielt 7 Monate auf Bewährung, der vierte muss eine Geldstrafe zahlen.
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