GVU: Kein Haftungsprivileg für zahlende Filehoster
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat eine Überprüfung des Haftungsprivilegs für File- und Streamhoster gefordert, die wie Megaupload Provisionen an Uploader zahlen. Deren Geschäftsmodell sei eindeutig darauf ausgelegt, dass Nutzer unrechtmäßig Inhalte anbieten, hieß es in einer Stellungnahme.
Nach dem derzeit gültigen Haftungsprivileg sind alle Diensteanbieter zunächst nicht verantwortlich für die Inhalte, wenn diese von Dritten, den Nutzern, hochgeladen werden. Erst wenn beispielsweise ein Filehoster auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen wird, muss er reagieren und diese entfernen.
"Es mag sein, dass es unter den von Internetnutzern massenhaft gestreamten beziehungsweise downgeloadeten Inhalten auch autorisierte Inhalte gibt", sagte Matthias Leonardy, Chef der GVU. Das sei aber die Ausnahme. "Die Regel ist, dass es sich bei den für die Massen attraktiven Inhalten um Kinofilme, TV-Serien und Games handelt. Onkel Günters Sauerland-Urlaubsvideos ziehen jedenfalls nicht die Nutzerscharen an, die das Video für die Werbevermarktung wertvoll machen und für die deshalb ein Host-Betreiber Geld hinlegt." Daher müsse sich ein Filehost-Betreiber darüber im Klaren sein, dass er durch Provisionszahlungen das Hochladen von unrechtmäßigen Inhalten fördert.
Mit einer Deaktivierung der Belohnungsprogramme für das Hochladen besonders begehrter Dateien hätten bereits 13 File- und Streamhoster auf die Abschaltung von Megauplaod und Megavideo reagiert. Interne Analysen der GVU deuten auf einen signifikanten Nutzerrückgang bei diesen Internetdiensten hin, so die Organisation. Dagegen wachsen insbesondere solche File- und Streamhoster rapide, die derartige Vergütungen nach wie vor anbieten. Deutlich geringere Zuwächse verzeichnen etablierte Filehoster ohne Upload-Belohnung.
Einschlägige Portalseiten wie Kinox.to seien derzeit dabei, ihr Angebot neu zu organisieren. Filehoster ohne Uploader-Provisionen würden entfernt, andere - mit solchen Prämienprogrammen - hinzugefügt. Denn die Bezahlung von Uploadern garantiert den Köpfen der Filehoster-Portalsysteme den kontinuierlichen Nachschub aktuellster Kopien. Ein konstanter Nachschub neuester Titel ist die Voraussetzung für hohe Nutzerzahlen.
"Es mag sein, dass es unter den von Internetnutzern massenhaft gestreamten beziehungsweise downgeloadeten Inhalten auch autorisierte Inhalte gibt", sagte Matthias Leonardy, Chef der GVU. Das sei aber die Ausnahme. "Die Regel ist, dass es sich bei den für die Massen attraktiven Inhalten um Kinofilme, TV-Serien und Games handelt. Onkel Günters Sauerland-Urlaubsvideos ziehen jedenfalls nicht die Nutzerscharen an, die das Video für die Werbevermarktung wertvoll machen und für die deshalb ein Host-Betreiber Geld hinlegt." Daher müsse sich ein Filehost-Betreiber darüber im Klaren sein, dass er durch Provisionszahlungen das Hochladen von unrechtmäßigen Inhalten fördert.
Mit einer Deaktivierung der Belohnungsprogramme für das Hochladen besonders begehrter Dateien hätten bereits 13 File- und Streamhoster auf die Abschaltung von Megauplaod und Megavideo reagiert. Interne Analysen der GVU deuten auf einen signifikanten Nutzerrückgang bei diesen Internetdiensten hin, so die Organisation. Dagegen wachsen insbesondere solche File- und Streamhoster rapide, die derartige Vergütungen nach wie vor anbieten. Deutlich geringere Zuwächse verzeichnen etablierte Filehoster ohne Upload-Belohnung.
Einschlägige Portalseiten wie Kinox.to seien derzeit dabei, ihr Angebot neu zu organisieren. Filehoster ohne Uploader-Provisionen würden entfernt, andere - mit solchen Prämienprogrammen - hinzugefügt. Denn die Bezahlung von Uploadern garantiert den Köpfen der Filehoster-Portalsysteme den kontinuierlichen Nachschub aktuellster Kopien. Ein konstanter Nachschub neuester Titel ist die Voraussetzung für hohe Nutzerzahlen.
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