EU: Größter Usenet-Provider muss Dienst einstellen

News-Service, einer der größten Usenet-Provider sah sich infolge eines Rechtsstreits mit der niederländischen Urheberrechts-Organisation BREIN gezwungen, seinen Dienst unverzüglich einzustellen. Die beiden Parteien stritten sich zuvor zwei Jahre lang vor den Gerichten.
Filesharing, Usenet, Newsgroups
Wikipedia
News-Service dürfte bei den meisten Nutzern nicht gerade sehr bekannt sein, da das Unternehmen seine Dienste eher an andere Zugangsanbieter verkauft. Es handelt sich aber um den größten Usenet-Provider in Europa und stellt beispielsweise die Infrastruktur hinter Usenext zur Verfügung.

BREIN verlangte in dem Verfahren, dass News-Service alle Inhalte von seinen Servern entfernt, die gegen Urheberrechte verstoßen. Das Gericht in Amsterdam, vor dem die Auseinandersetzung geführt wurde, gab der Organisation Recht und ordnete an, dass der Anbieter entsprechend aktiv werden müsse.

Wie News-Service mitteilte, hatte man versucht, dass Gericht dazu zu bewegen, die Anordnung auszusetzen, bis die Sache auch im Berufungsverfahren geklärt ist. Das wurde allerdings abgelehnt. Um nicht letztlich hohe Geldbußen zu riskieren entschied man sich daher, das Angebot komplett offline zu nehmen.

"Schon aus prinzipiellen Gründen wird News-Service das Urteil aber nicht akzeptieren und hat bereits eine Revisionsklage eingereicht", teilte das Unternehmen weiter mit. Denn die Entscheidung würde nicht nur das eigene Angebot, sondern in absehbarer Zeit die gesamte, seit über 30 Jahre bestehende Usenet-Community bedrohen - zumindest im europäischen Rechtsraum.

Aber nicht nur das: Im Prinzip wären alle Dienste-Anbieter im Internet betroffen, die es den Nutzern ermöglichen, selbst Daten hochzuladen und für andere User bereitzustellen. Denn hier ist es faktisch unmöglich, dafür zu sorgen, dass sich darunter keine Fälle von Urheberrechtsverletzungen befinden.

Das Ziel von News-Service besteht vielmehr darin, vor Gericht klären zu lassen, dass entsprechende Angebote ebenso behandelt werden müssten, wie Internet-Zugangsanbieter. Diese sind immerhin nicht für Rechteverletzungen verantwortlich, die über ihre Netze geschehen. Im Gegenteil: Ihnen ist es sogar untersagt, nachzusehen, welche Art von Daten ein Nutzer über seinen Anschluss schiebt.
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