Brit. Provider muss Usenet-Suchmaschine sperren

Das in London ansässige High Court of Justice hat geurteilt, dass der Internetanbieter BT den Zugriff auf die Usenet-Suchmaschine Newzbin 2 sperren muss. Das Web-Angebot erleichtert unter anderem das Finden von illegalen Filmkopien in Newsgroups. Die Filmindustrie hatte geklagt. Es handelt sich um den ersten Fall in Großbritannien, in dem ein Provider dazu verdonnert wurde, den Zugriff auf eine Internetseite zu sperren, berichtet die 'BBC'. Die Entscheidung ebnet den Weg für die Anordnung weiterer Sperrmaßnahmen gegen Internetseiten, die bislang in einer rechtlichen Grauzone agiert haben. Durch das Sperren über den Provider sind die Angebote weiterhin über das Internet erreichbar, jedoch nicht für die Provider-Kunden in Großbritannien.

Der zuständige Richter erklärte, dass BT durchaus Kenntnis darüber besitzt, dass die Kunden den Dienst Newzbin 2 nutzen, um Urheberrechte zu verletzen. BT "weiß genau, dass die Nutzer und Betreiber von Newzbin 2 das Urheberrecht in einem großen Maßstab verletzen", sagte er. Vor allem die Filmstudios und TV-Sender sind seiner Meinung nach davon betroffen.

Um die Sperrung der Internetseite realisieren zu können, wird BT auf die Software Cleanfeed setzen, mit der normalerweise Abbildung von Kindesmissbrauch aus dem Web gefiltert werden. Im Oktober will man sich beraten, wie die Maßnahmen gegen Newzbin 2 im Detail auszusehen haben.

Newzbin gilt als Pionier unter den Usenet-Suchmaschinen und definierte dafür auch das populäre NZB-Dateiformat. Diese Dateien enthalten Informationen darüber, in welchen Newsgroups sich bestimmte Dateien befinden, beispielsweise ein Spielfilm. Im letzten Jahr unterlagen die Betreiber in einem Rechtsstreit und stellten daraufhin ihr Web-Angebot ein. Kurze Zeit später kehrte es als Newzbin 2 zurück. Das Hosting wird seitdem auf den Seychellen im indischen Ozean realisiert.

Siehe auch: Usenet-Portal Newzbin nach Klage geschlossen
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