Unendliche Geschichte: GEMA freut sich über Urteil gegen Usenext
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) freut sich jedenfalls in einer Pressemittelung über den aktuellen Erfolg: Denn ein Urteil des Landgerichts Hamburg hat dem Usenet-Zugangsanbieter Aviteo die Schadensersatzpflicht von Zugangsdiensten bestätigt, "wenn diese das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch ihr Geschäftsmodell fördern".
Täterhaftung
Laut dem Urteil greift hier die so genannte Täterhaftung, Usenext ist damit direkt für die Urheberrechtsverletzung, die man darüber erreichen kann verantwortlich. Usenext-Betreiber Aviteo verweist darauf, dass man keinen direkten Einfluss auf die auf Usenet hochgeladenen Inhalte habe, die GEMA meint aber, dass hier Inhalte wie Musik oder Filme mit einer speziellen Software gezielt aufgefunden werden können und Usenext deshalb speziell Urheberrechtsverstöße fördert.Der Verweis auf die Software ist hier auch entscheidend, denn es ist in der Regel alles andere als einfach, im Usenet illegale Inhalte zu finden, es sei denn man hat eine Möglichkeit zum Filtern. Das können Foren sein oder auch eine spezielle Software. Usenext bzw. Aviteo müssen nun Schadensersatz bezahlen, dessen Höhe wurde aber noch nicht festgesetzt, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Siehe auch: Polizei zerschlägt jetzt ein großes Portal für Usenet-Downloads
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