Anwalt bezeichnet EA-Plattform Origin als Spyware

In der Online-Ausgabe der 'GameStar' erhebt ein Anwalt schwere Vorwürfe gegen Electronic Arts: Nach der Analyse der Endnutzer-Lizenzvereinbarung stellte er dort "umfangreiche Verstöße gegen Verbraucher- und Datenschutzrechte" fest.
Logo, Electronic Arts, Ea, Origin
Electronic Arts
Der Rechtsanwalt Thomas Schwenke geht sogar noch weiter und meint, dass die EULA (End User License Agreement) sich das Recht herausnehme, einen "Kopierschutz einzuführen, der in seiner Wirkung einer Spyware gleich kommt". EA OriginAnwalt über EA Origin:'umfangreiche Verstöße gegen Verbraucher- und Datenschutzrechte' Demnach erlaube der Nutzer über die Download-Plattform Origin dem Publisher Electronic Arts, auf alle Informationen über und auf dem Computer zugreifen zu können. Damit kann EA auch prüfen, ob keine illegalen EA-Produkte auf dem PC installiert sind. Sollte EA tatsächlich auf diese Daten zugreifen, stellt Schwenke fest, dann "geschieht das widerrechtlich". Die Klausel verstoße gegen zwei Paragraphen des deutschen Rechts.

Geltendes Recht sieht der Anwalt allerdings nicht nur bei dieser Passage verletzt. So sei es auch nicht zulässig, dass EA die Unterstützung der Software "einfach so ohne einen wichtigen Grund jederzeit beenden und kündigen kann."


Ähnlich hart urteilt Schwenke über die Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkung: Die beiden Klauseln seien "völlig unwirksam", da mehrere Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagen, dass Gewährleistungs- und Haftungspflichten nicht im vollen Umfang ausgeschlossen werden können. Dazu zählten "Personenschäden oder Handeln wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes", so Schwenke. Mit einer gewissen Ironie nimmt er auch den EA-Zusatz "soweit rechtlich zulässig" auseinander: "Wenn man so seine Fehler ausbügeln könnte, könnten die EULA gleich 'Wir dürfen alles, soweit es rechtlich zulässig ist' heißen."

Electronic Arts behält sich bei Origin "das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit zu verändern", man solle "deshalb bitte regelmäßig" nachschauen. Dies ist aber laut BGB nur bei "triftigen Gründen" zulässig, außerdem müsse der Verbraucher über etwaige Änderungen beispielsweise per Mail informiert werden, zusätzlich sei eine "angemessene Frist zum Widerspruch" nötig. Die Passagen zur Erfassung von personenbezogenen Daten sind laut Thomas Schwenke "nicht nur verworren, sondern auch widersprüchlich".

Durch diese umfangreichen Verstöße hätten Verbraucher in Folge das Recht, ein gekauftes Spiel zurückzugeben - selbst wenn sie über eine zwingende Origin-Anmeldung im Vorfeld hingewiesen worden sind. Die "eklatant rechtswidrigen Regeln" machten das Spiel "rechtlich mangelhaft". Nutzer hätten außerdem das Recht, "Auskunft über die über sie gespeicherten Daten oder deren Löschung zu verlangen." Theoretisch wären sogar Schadenersatzforderungen denkbar, allerdings wäre es schwer, den tatsächlichen Schaden nachzuweisen.
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