Telefonwerbung: Firmen ignorieren aktuelles Gesetz
Die Belästigung von Verbrauchern durch unerlaubte Telefonwerbung hat trotz eines gesetzlichen Verbotes bisher kaum nachgelassen. Verbraucherschützer fordern daher eine weitere Verschärfung, die den illegal handelnden Unternehmen jeglichen Anreiz an dieser Praxis nehmen soll.
Zwar wird immer wieder erfolgreich gegen Telefonwerbung geklagt, trotzdem setzen sich viele Firmen immer wieder gegen das bestehende Verbot hinweg. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) reiche die aktuelle Regelung daher nicht aus - immerhin sind juristische Verfahren mit einem hohen Aufwand verbunden.
Die Organisation fordert daher die Einführung der so genannten Bestätigungslösung. Ein Vertrag käme damit erst zustande, wenn er nach dem Telefonat noch zusätzlich in Textform unterschrieben ist. "Dies würde den Unternehmen den Anreiz zur unerlaubten Telefonwerbung nehmen und die Verbraucher hätten mehr Rechtssicherheit", so VZBV-Vorstand Gerd Billen.
Der Verband hat in letzter Zeit Klagen gegen mehrere Unternehmen geführt. So wurde im Urteil gegen den Pay-TV-Sender Sky Deutschland vom Oberlandesgericht München klargestellt: Unternehmen dürfen Verbrauchern die Zustimmung zur Werbung am Telefon oder per SMS nicht zusammen mit anderen Erklärungen unterschieben.
Sky-Kunden, die im Internet ein Abonnement abschlossen, mussten zuvor durch Anklicken eines Kästchens bestätigen, dass sie die Geschäftsbedingungen, die Widerruferklärung und eine "datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung" zur Kenntnis genommen haben. Letztere enthielt die Zustimmung des Abonnenten zu Werbeanrufen und Reklame-E-Mails. Solche Einwilligungsklauseln seien im Paket mit anderen Erklärungen unzulässig, entschieden die Richter.
Das Landgericht Berlin untersagte in einem weiteren Verfahren der Direktmarketingfirma AdRom Holding, die Zustimmung zur Telefonwerbung an die Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet zu koppeln. Die Firma hatte den Eindruck erweckt, Verbraucher könnten das ausgelobte Smartphone nur dann gewinnen, wenn sie dem Veranstalter und den Sponsoren des Gewinnspiels Werbeanrufe erlauben. Zudem erklärte das Gericht eine Klausel für unwirksam, nach der die Daten der Gewinnspielteilnehmer zu Werbezwecken an beliebige Dritte weitergereicht werden konnten.
Wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängte das Landgericht Berlin auf Antrag des VZBV außerdem ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro gegen die Firma Prima Call. Das Telekommunikationsunternehmen hatte Verbraucher angerufen, die ihre Einwilligung angeblich im Rahmen eines Online-Gewinnspiels einer Direktmarketingfirma erteilt hatten. Doch vor Gericht konnte das Unternehmen nicht belegen, dass die Angerufenen überhaupt an dem Gewinnspiel teilgenommen haben.
Zudem war die im Internet verwendete Einwilligungserklärung unwirksam. Aus ihr ging nicht hervor, für welche Produkte, Dienstleistungen oder Themen geworben werden sollte. Bei der Festlegung des Ordnungsgeldes berücksichtigten die Richter, dass die Firma schon mehrfach gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstoßen hatte, die der VZBV bereits im Jahr 2004 erwirkt hatte.
Die Organisation fordert daher die Einführung der so genannten Bestätigungslösung. Ein Vertrag käme damit erst zustande, wenn er nach dem Telefonat noch zusätzlich in Textform unterschrieben ist. "Dies würde den Unternehmen den Anreiz zur unerlaubten Telefonwerbung nehmen und die Verbraucher hätten mehr Rechtssicherheit", so VZBV-Vorstand Gerd Billen.
Der Verband hat in letzter Zeit Klagen gegen mehrere Unternehmen geführt. So wurde im Urteil gegen den Pay-TV-Sender Sky Deutschland vom Oberlandesgericht München klargestellt: Unternehmen dürfen Verbrauchern die Zustimmung zur Werbung am Telefon oder per SMS nicht zusammen mit anderen Erklärungen unterschieben.
Sky-Kunden, die im Internet ein Abonnement abschlossen, mussten zuvor durch Anklicken eines Kästchens bestätigen, dass sie die Geschäftsbedingungen, die Widerruferklärung und eine "datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung" zur Kenntnis genommen haben. Letztere enthielt die Zustimmung des Abonnenten zu Werbeanrufen und Reklame-E-Mails. Solche Einwilligungsklauseln seien im Paket mit anderen Erklärungen unzulässig, entschieden die Richter.
Das Landgericht Berlin untersagte in einem weiteren Verfahren der Direktmarketingfirma AdRom Holding, die Zustimmung zur Telefonwerbung an die Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet zu koppeln. Die Firma hatte den Eindruck erweckt, Verbraucher könnten das ausgelobte Smartphone nur dann gewinnen, wenn sie dem Veranstalter und den Sponsoren des Gewinnspiels Werbeanrufe erlauben. Zudem erklärte das Gericht eine Klausel für unwirksam, nach der die Daten der Gewinnspielteilnehmer zu Werbezwecken an beliebige Dritte weitergereicht werden konnten.
Wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängte das Landgericht Berlin auf Antrag des VZBV außerdem ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro gegen die Firma Prima Call. Das Telekommunikationsunternehmen hatte Verbraucher angerufen, die ihre Einwilligung angeblich im Rahmen eines Online-Gewinnspiels einer Direktmarketingfirma erteilt hatten. Doch vor Gericht konnte das Unternehmen nicht belegen, dass die Angerufenen überhaupt an dem Gewinnspiel teilgenommen haben.
Zudem war die im Internet verwendete Einwilligungserklärung unwirksam. Aus ihr ging nicht hervor, für welche Produkte, Dienstleistungen oder Themen geworben werden sollte. Bei der Festlegung des Ordnungsgeldes berücksichtigten die Richter, dass die Firma schon mehrfach gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstoßen hatte, die der VZBV bereits im Jahr 2004 erwirkt hatte.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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