Telefonwerbung: Verfügung gegen Axel Springer

Wirtschaft & Firmen Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer-Verlag erwirkt. Diesem wurde darin untersagt, sich die Zustimmung zu Werbeanrufen zu erschleichen. Zum Jahresbeginn hatte das Unternehmen eine offenbar größere Zahl von Briefen an Abonnenten der 'Welt' und des 'Hamburger Abendblattes' versandt. In diesen bedankte sich der Verlag "für Ihre telefonische Zustimmung zu unserem Angebot, Sie in Zukunft weiterhin per Telefon, E-Mail oder SMS über Medienangebote der Axel Springer AG und der Ullstein GmbH zu informieren".

Gegenüber der Verbraucherzentrale versicherten viele Empfänger des Schreibens, nie eine solche Zustimmung gegeben zu haben. Nach einer Prüfung des Sachverhalts kamen die Verbraucherschützer zu dem Ergebnis, dass die Anschreiben gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und der Erschleichung der Zustimmung zur Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS dienen.

Im Januar mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg den Springer-Verlag daraufhin ab. Die Abgabe der Unterlassungserklärung wurde allerdings zunächst verweigert. Nachdem aber die Verbraucherzentrale Berlin, der ebenfalls Verbraucherbeschwerden vorlagen, die einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin erwirkt hatte, lenkte der Verlag ein und erkannte jetzt auch der Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber die Abmahnung an, hieß es.
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