Illegale Werbeanrufe: Noch niemand musste hohes Bußgeld zahlen

Unerlaubte Werbeanrufe finden trotz der Verschärfung der Gesetzgebung weiterhin in größerem Umfang statt. Die hohen Bußgelder schrecken derzeit kaum ab - auch, da die zuständige Bundesnetzagentur den ihr gegebenen Rahmen in noch keinem Fall auch nur annähernd ausgeschöpft hat. Die Verbraucherzentralen haben zu dem Thema in den vergangenen Wochen eine größere Umfrageaktion durchgeführt, an der rund 3.000 Menschen teilnahmen. Erste Ergebnisse sollen zwar erst am Mittwoch offiziell bekannt gegeben werden, doch dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel lagen für seine heutige Ausgabe bereits einzelne Zahlen vor. Demnach hätten 80 Prozent der Teilnehmer angegeben, Werbeanrufe erhalten zu haben, für die sie vorab ihres Wissens keine Einwilligung erteilt hatten.

Dabei wurde den Verbrauchern ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen offeriert. So ging es unter anderem um Geldanlagen, Versicherungen, Glücksspiele oder unseriöse Firmenangebote, gegen die Zahlung einer Gebühr die Daten der Verbraucher vor Missbrauch zu schützen.

Seitdem die letzte Gesetzesverschärfung in Kraft getreten ist, kann die Bundesnetzagentur in Fällen illegaler Telefonwerbung theoretisch Bußgelder in Höhe von bis zu 300.000 Euro verhängen. Nicht nur, dass dieser Rahmen bisher in keinem einzigen Fall ausgereizt wurde, es ging noch nicht einmal annähernd in diese Richtung. Den höchsten Bußgeldbescheid erhielt im August ein Unternehmen, das Verbrauchern Abos für Hunde- und Katzenfutter aufdrängen wollte. Selbst wenn diese keine Haustiere hatten, ließen die Callcenter-Mitarbeiter Berichten zufolge nicht locker. Lediglich 57.000 Euro wurden hierfür fällig.

Problem wird europäisch

Hinzu kommt, dass die Sache durch günstigere Telefoniekosten im europäischen Raum zunehmend auch zu einem grenzüberschreitenden Problem wird. Immer wieder kommen die Anrufe aus Italien oder Spanien, wo angeblich kleine Landwirtschaftsbetriebe ihre exklusiven Erzeugnisse an den Mann bringen wollen. Anrufe aus dem Ausland kann die Bundesnetzagentur allerdings nicht ahnden. Ausgaben für passives und aktives TelefonmarketingAusgaben für passives und aktives Telefonmarketing
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