Hohe Strafen schränken Telefonwerbung kaum ein
"Auch knapp ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung zeichnet sich keine substantielle Verbesserung der Situation für den Verbraucher ab. Noch immer werden sehr viele Bürgerinnen und Bürger mit dubiosen Werbeangeboten behelligt", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Rudolf Köberle.
Die Initiative für das Bundesgesetz war ursprünglich von Baden-Württemberg ausgegangen. Dabei wurde aber die Bestätigungslösung als zentrale Forderung nicht in die Gesetzesänderung aufgenommen. Diese besagt, dass am Telefon geschlossene Verträge erst dann wirksam werden, wenn der Verbraucher nachträglich ausdrücklich zustimmt.
"Der Bundesgesetzgeber hat unsere zentrale Forderung nicht aufgenommen und sich auf eine Stärkung des Widerrufsrechts und die Einführung von Bußgeldern beschränkt", so Köberle. Trotz der drohenden Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro zeige das Gesetz daher zu wenig und vor allem nicht die angestrebte abschreckende Wirkung.
"Aus unseren Verbraucherkontakten wissen wir, dass sich an dem Unternehmensverhalten nichts geändert hat", erklärte Beate Weiser, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Tatsache, dass Unternehmen trotz des Verbots unerlaubter Telefonwerbung und der Androhung von Bußgeldern weiterhin versuchten, per unerlaubtem Telefonanruf Verträge unterzuschieben, sei Beleg dafür, dass auch die Ergänzung des Widerrufsrechts nicht halte, was sich die Politik davon versprochen habe.
Seit März führen die Verbraucherzentralen eine Studie zur Wirksamkeit der neuen Regelungen durch. Im Rahmen dessen hätten sich zahlreiche Verbraucher gemeldet, die weiterhin unerwünschte Werbeanrufe erhalten.
Auffallend sei aber die Abnahme der Beschwerden im Bereich Telekommunikation, der 2007 noch das Negativranking anführte. Hier scheint das Gesetz zu greifen, hieß es. Hingegen nehmen Lotterien und Gewinnspielfirmen mit Abstand den ersten Platz bei den Beschwerden ein. So würde zwei Drittel der Angerufenen die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Lotterie angepriesen.
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Christian Kahle
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