Netzagentur: Hohe Bußgelder gegen Telefonwerber
Der vergleichsweise hohe Betrag ergibt sich demnach, weil es sich jeweils um mehrere Taten handelt. Im Vorfeld war eine Reihe von Beschwerden bei der Behörde eingegangen. Bei den Anrufen wurde für Produkte aus den Bereichen Medien und Versandhandel mit Nahrungsmitteln geworben.
Die Unternehmen hatten sich in der Untersuchung der Vorfälle darauf berufen, dass die betroffenen Verbraucher eingewilligt hätten, angerufen zu werden. Bei einer Prüfung stellte sich jedoch heraus, dass die Zustimmung lediglich eine Klausel im Kleingedruckten von Gewinnspielen im Internet war.
"Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht. Für die konkreten Taten lagen somit keine wirksamen Einwilligungen der Angerufenen vor", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Er kündigte an, auch in Zukunft weiter hart gegen entsprechende Verstöße vorzugehen. Aktuell sollen noch zahlreiche Ermittlungen laufen.
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Christian Kahle
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