Verbraucherzentrale mahnt Klingelton-Anbieter ab
Beim Kauf von Klingeltönen bekamen Nutzer die Preise meist erst zu sehen, wenn sie den Bestell-Prozess bereits in Gang gesetzt hatten. Nach Ansicht der Verbraucherschützer stellt dies einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar. Mehrere Unternehmen erhielten deshalb eine Abmahnung, darunter auch die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus.
Andere Firmen handelten demnach irreführend, indem sie Kunden durch die Hintertür in ein Abonnement locken. Obwohl Interessenten auf den Katalogseiten der Unternehmen einzelne Klingeltöne auswählen, ist bei der Bestellung automatisch der Kauf eines kostspieligen Abonnements voreingestellt. Bisweilen gibt es sogar keine Möglichkeit, einen einzelnen Klingelton zu kaufen. Informiert wurde hierüber eher beiläufig.
Aufgrund der Abmahnungen haben verschiedene Anbieter ihre Webseiten bereits umgestaltet. Zu diesen gehören die Telekom, O2, E-Plus, Arvato Mobile (Handy.de), Fox Mobile (Jamba.de), Hammerpage.de, Mobilcom-Debitel (mload.de) und Bob Mobile, so die Verbraucherzentrale.
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Christian Kahle
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