Gericht: Abofallen sind gewerbsmäßiger Betrug
Bisher wurde ein hartes Vorgehen gegen die Anbieter oft abgelehnt, da die Hinweise auf zusätzliche Kosten zumindest im Kleingedruckten standen. Dort seien sie den Opfern durchaus zugänglich gewesen - wenn auch unter erschwerten Bedingungen.
Laut einem Bericht der Anwaltskanzlei FPS hat sich dies in einem aktuellen Fall geändert. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte zwei Betreiber einer Abofalle wegen Betrugs angeklagt. Die Klage wurde vom zuständigen Landgericht zuerst abgewiesen.
Das Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass die Hauptverhandlung doch eröffnet werden müsse. In dem Beschluss wurde demnach ausführlich begründet, dass im vorliegenden Fall ein Betrug vorliegt.
"Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen. Es handelt sich um einen gewerbsmäßigen Betrug, so dass die Mindeststrafe sechs Monate Haft beträgt", erklärte Hauke Hansen von FPS Rechtsanwälte & Notare.
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