Verbraucherzentrale: Liste mit Abofallen erschienen
In dieser besagten Liste wird unter anderem aufgeführt, welche Webseiten in der letzten Zeit durch unklare oder versteckte Preisangaben aufgefallen sind. Zudem wird in der Übersicht festgehalten, auf welche Anwälte und Inkassodienste die Betreiber der Abofallen zurückgreifen. Um möglichst schnell eine Hilfestellung in diesen Fällen bekommen zu können, werden auch Kontaktadressen angeboten.
Das Geschäft mit den Abofallen im Netz wird als wechselhaft angesehen. Immerhin werden fast täglich neue Webseiten gestartet, auf denen unterschiedliche kostenpflichtige Dienstleistungen angeboten werden, an die ein Abo-Modell gebunden ist. Aus diesem Grund wird allen Nutzern ein Blick in das Impressum empfohlen. An dieser Stelle lässt sich herausfinden, welche Firmen hinter den jeweiligen Angeboten stecken.
Eine Vielzahl der Verbraucher landet auf den Webseiten der Abofallen-Betreiber, auf denen ihnen sodann kostenlose Angebote in Aussicht gestellt werden. In Wirklichkeit ist damit jedoch ein Abo-Modell verbunden, auf welches die Verbraucher durch die Angabe von persönlichen Daten eingehen. Häufig sollen die Verbraucher dann für ein oder zwei Jahre Geld für dieses auf den ersten Blick kostenlose Angebot bezahlen.
Nur ein genauer Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verrät, dass es sich dabei um gebührenpflichtige Dienste handelt. Bezahlen müssen die Verbraucher erst dann, wenn der Preis klar und deutlich gekennzeichnet wird. Da der versteckte Preis gegen die Preisangabenverordnung verstößt, sollte man sich nicht von Inkasso- oder Anwalts-Briefen unter Druck setzen lassen.
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