"Tatort Internet" ist kein Jugendschutz-Verstoß

Die KJM prüfte, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Problematisiert wurde seitens der Kommission dabei die Art der Emotionalisierung und Dramatisierung in der Sendung: Kinder und Jugendliche erhalten kaum hilfreiche Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet.
Im Ergebnis kam die KJM zu dem Entschluss, dass die Sendung trotz berechtigter Zweifel an der Gestaltung aus jugendschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist. "Dabei muss berücksichtigt werden, dass die gesellschaftliche Diskussion über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen leider zu unserem Alltag gehört und auch gehören muss", sagte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring.
Auch eine Prüfgruppe der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschäftigt sich mit "Tatort Internet" im Hinblick auf die Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrags. Das Thema wird in einer der nächsten ZAK-Sitzungen wieder auf der Tagesordnung stehen.
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