Koalitionspolitiker rügen RTL2-Reihe Tatort Internet

Recht, Politik & EU In der CDU und der FDP mehrt sich inzwischen die Kritik an der RTL-II-Reihe "Tatort Internet", in der Stephanie zu Guttenberg, Ehefrau des CSU-Ministers Karl-Theodor zu Guttenberg, als Co-Moderatorin auftrat. Die Sendung sei für deren Macher "kein Ruhmesblatt", so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Es könne der Eindruck entstehen, dass es dabei "mehr um Quote denn um Sachaufklärung" gehe. Das geht aus einem Bericht des Nachrichtenmagazins 'Der Spiegel' (morgige Ausgabe) hervor.

Auch Sabine Verheyen, die sich als CDU-Abgeordnete im EU-Parlament für die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs einsetzt, bezeichnet das Format als "viel zu reißerisch": "Tatort Internet" schüre ausschließlich Ängste, ohne den Gefährdeten zu helfen. Die Sendung verzichte weitestgehend auf Information, wo und wie sich Jugendliche und ihre Eltern schützen und helfen lassen können.

Selbst die Rechte der Opfer, für die sich die von Guttenberg unterstützte Sendung starkmachen will, sieht Sabine Verheyen verletzt: Die Täter würden zwar unkenntlich gemacht, ein junges Mädchen, das belästigt worden war, sei hingegen ganz offen interviewt worden. "In meinen Augen ist das auch eine Form des Missbrauchs, wenn ein Mädchen vor der ganzen Republik darstellen muss, wie unangenehm ihr die ganze Situation war."

Aus Sicht von Leutheusser-Schnarrenberger ist schon das vorgebliche Anliegen der Reihe, das Anbahnen sexuell motivierter Kontakte zu Kindern im Internet künftig unter Strafe zu stellen, "völlig verfehlt": Dieses sogenannte Cyber-Grooming stehe in Deutschland bereits seit 2004 "bezüglich aller relevanten modernen Kommunikationsmittel" unter Strafe.

Kritik übt Leutheusser- Schnarrenberger deshalb auch an ihrer bayerischen Ministerkollegin Beate Merk (CSU). Dass diese ebenfalls gefordert hatte, Cyber-Grooming künftig unter Strafe zu stellen, sei ihr "unverständlich". Um feststellen zu können, dass dies bereits heute strafbar ist, "hätte ein Blick in das Strafgesetzbuch genügt", so Leutheusser-Schnarrenberger an die Adresse Merks: "Gerade von den Handwerkern des Rechts hätte ich erwartet, dass sie der Öffentlichkeit die Rechtslage hinreichend vermitteln."
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