Medienaufsicht beanstandet "Tatort Internet"
Nach Einschätzung einer Expertengruppe der Landesmedienanstalten, die insgesamt vier Folgen geprüft hat, verstoßen die ausgestrahlten Sendungen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programmgrundsätze, da sie die Persönlichkeitsrechte nicht hinreichend wahren.
Die ZAK kritisiert, dass die Redaktion nicht ausreichend sicher gestellt hat, dass die dargestellten Personen nicht durch Dritte öffentlich bloßgestellt werden können. So wurden in den beiden ersten Folgen der RTL-2 Serie die potentiellen Täter nicht hinreichend unkenntlich gemacht, so dass sie von ihrem sozialen Umfeld durchaus identifizierbar waren, hieß es.
In den beiden anderen geprüften Formaten wurden die Informationen zu den mutmaßlichen Tätern von der Redaktion so weit reduziert, dass kein Verstoß gegen das Rundfunkrecht vorliegt, so die Bewertung der Expertengruppe.
Die Gremien der Landesmedienanstalten haben das Thema nun auf die Tagesordnung der Gremienvorsitzendenkonferenz gesetzt: Unter anderem soll darüber diskutiert werden, wie man in journalistisch vertretbaren Formen mit solchen sensiblen Themen umgehen kann.
Die ZAK kritisiert, dass die Redaktion nicht ausreichend sicher gestellt hat, dass die dargestellten Personen nicht durch Dritte öffentlich bloßgestellt werden können. So wurden in den beiden ersten Folgen der RTL-2 Serie die potentiellen Täter nicht hinreichend unkenntlich gemacht, so dass sie von ihrem sozialen Umfeld durchaus identifizierbar waren, hieß es.
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