ACTA: EU lehnt Pflicht zu Three Strikes-Regelung ab

Recht, Politik & EU Die EU-Kommission hat erstmals klar zu einem wichtigen Punkt in den geheimen Verhandlungen um den globalen Urheberrechtsschutz-Vertrag ACTA Stellung bezogen: Einer allgemeinen Three Strikes-Regelung. In dem Abkommen sollte unter anderem auch festgelegt werden, dass alle Mitunterzeichner das Mittel der Sperrung von Internetzugängen bei Nutzern einsetzen, die bereits mehrfach bei Rechteverletzungen im Netz ertappt wurde. Die EU lehnt dies allerdings ab.

"Wir unterstützen es nicht und werden es auch nicht akzeptieren, dass in einem eventuell zustande kommenden ACTA-Abkommen die Verpflichtung festgeschrieben wird, Menschen wegen illegaler Downloads vom Internet abzuklemmen", sagte John Clancy, der Sprecher von EU-Handelskommissar Karel De Gucht, in Brüssel.

Die Three Strikes-Regelung sei in Europa nicht einheitlich anerkannt. "Verschiedene EU-Länder haben hier andere Ansätze und wir wollen diese Flexibilität bewahren", erklärte Clancy weiter.

Er erklärte außerdem, dass es bei den ACTA-Verhandlungen aus Sicht der EU nur um Rechtsverstöße im gewerblichen Rahmen gehen könne. "Bei ACTA ging es nie darum, Vergehen von Individuen zu ahnden, die ein paar illegal kopierte Songs auf ihrem Player haben", so der Sprecher.

Laut Clancy soll der Vertrag auch keine neuen Regelungen für die EU-Bürger bringen. "Wenn wir sagen, dass eine zukünftige Vereinbarung die Gesetzgebung in der EU und ihrer Mitgliedsstaaten respektieren muss, meinen wir das genau so", sagte er. "Es wird keine Verwässerung der bestehenden Rechte und Schutzvorschriften für unsere Bürger geben."
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!