Verbraucherzentrale rät zu Screenshot-Dokus
Dabei geht es insbesondere darum, Internet-Abzocker zum Nachweis eines Vertragsabschlusses aufzufordern, wenn diese Abogebühren einfordern wollen. "Wenn man den Anbieter vergeblich zum Nachweis des Vertrages aufgefordert hat, kann man weitere Mahnungen ignorieren", sagte Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Erst einem gerichtlichen Mahnbescheid müsse man widersprechen. Screenshots der besuchten Seiten seien dabei hilfreich.
Hintergrund dessen sind anhaltende Beschwerden über angeblich abgeschlossene Abo-Verträge. "Mit einem scheinbar verlockenden Angebot wollen die Anbieter an schnelles Geld und die persönlichen Daten der Betroffenen kommen", so Richter. Auf mögliche Kosten wird nicht oder nur versteckt hingewiesen. Wenige Wochen später bekommt der ahnungslose Nutzer dann eine Rechnung.
"Statt übereilt zu zahlen sollten Betroffene bei Zweifeln an einem Vertrag den Anbieter per Einwurfeinschreiben auffordern, erst einmal den angeblichen Vertragsschluss nachzuweisen", rät der Verbraucherschützer. Auch zu diesem Zeitpunkt kann es noch helfen, wenn man zum Beispiel durch einen Screenshot selbst belegen kann, dass die Kosten nicht deutlich erkennbar sind. Vorbeugend sollte man diese am besten schrittweise von jeder Seite anfertigen, auf der man persönliche Angaben hinterlässt.
Häufig ignorieren unseriöse Unternehmen die Aufforderung zur Vorlage eines Vertragsnachweises und mahnen weiter, oft über Anwälte oder Inkassobüros. Wenn man jedoch einen Klarstellungsversuch schriftlich oder durch Zeugen belegen kann, muss man auf weitere Mahnungen nicht mehr reagieren, so der Hinweis.
Man sollte sich auch nicht von beigefügten Urteilen einschüchtern lassen. In jüngster Zeit werde gern auf ein Urteil des Amtsgerichts Witten verwiesen, das nach Einschätzung der Verbraucherzentrale jedoch nicht pauschal anwendbar ist. Erst ein gerichtlich zugestellter Mahnbescheid erfordert zwingend wieder aktives Handeln durch einen fristgerechten Widerspruch.
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Christian Kahle
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