Verbraucherzentrale warnt vor E-Mail-Abmahnungen
Den Adressaten wird in den Mitteilungen einer Firma namens "Grevenreuth AG" vorgeworfen, sie hätten illegal Musikstücke aus dem Netz heruntergeladen und damit einen Urheberrechtsverstoß begangen. Zur Vermeidung weitergehender juristischer Schritte sollen die Empfänger der Mails binnen drei Tagen 50 Euro zahlen.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale kann die E-Mail getrost ignoriert und in den Papierkorb verbannt werden. "Verbraucher, die tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, erhalten normalerweise mehrseitige Anwaltsschreiben, in denen auch detailliert dargelegt wird, wann welcher Titel heruntergeladen worden sein soll", hieß es.
Die "Grevenreuth AG" gibt vor, sie handele im Auftrag von Universal Music. Man habe festgestellt, dass über die IP-Adresse des Empfängers häufig urheberrechtliches Material in Form von Musik herunter geladen worden sei. Zur Vermeidung weiterer Schritte werden nun die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines "Mahngeldes" in Höhe von 50 Euro verlangt.
Das Unternehmen ist nach Recherchen der Verbraucherzentrale Hessen überhaupt nicht ausfindig zu machen. Die angegebene Adresse gibt es nicht und die Telefonnummer ist tot. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale handelt es sich bei den Absendern um "Abzocke dreister Trittbrettfahrer". Betroffene Verbraucher könnten daher sogar Strafanzeige wegen versuchten Betruges stellen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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