Vergewaltiger verklagte Google wegen Verleumdung

Der Kläger wurde wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu drei Jahren Haft verurteilt. Als dieser seinen Namen bei Google eingab, war das Gerichtsurteil allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sah die Vervollständigungsvorschläge als Fakten und Indizien an, die zur Verleumdung des Angeklagten führten.
Google hatte vor Gericht erklärt, dass die beanstandete Funktion nur Begriffe vorschlägt, die sehr häufig in Verbindung mit dem Suchbegriff eingegeben werden. Die Vorschläge werden also automatisch erstellt und stammen nicht von Google selbst. Das Pariser Gericht erkannte diese Argumentation allerdings nicht an. Da Google auch bestimmte anstößige Inhalte für seine Nutzer ausschließen kann, gäbe es sehr wohl eine Möglichkeit zur Vorauswahl der gezeigten Begriffe.
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Michael Diestelberg
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