Volkszählung: Verfassungsbeschwerde eingereicht

Datenschutz Die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) haben heute eine Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Zusammen mit der Beschwerdeschrift wurde eine Liste von mehr als 13.000 Menschen, die die Verfassungsbeschwerde namentlich unterstützen, übergeben, teilte der AK Vorrat mit. Die Kläger sehen das Zensus-Gesetz, das der Volkszählung 2011 zugrunde liegt, als in Teilen verfassungswidrig an.

"Ein großes Problem stellt der Datenschutz und dabei insbesondere die Datensicherheit dar", sagte die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerdeschrift erstellt hat. "So sind die Daten der Volkszählung 2011 in den ersten vier Jahren über eine eindeutige Personenkennziffer zuzuordnen."

Zusätzlich seien bei einem durchaus möglichen Angriff sodann sämtliche - auch persönliche - Daten dem Zugriff ausgesetzt, erklärte Dworschak weiter. Die Zuordnung der persönlichen Daten durch eine Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten.

Für die Volkszählung 2011 werden die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen im nächsten Jahr in einer großen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet. Für die deutschland- und EU-weite Volkszählung (Zensus) wird bis zu einem Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich verpflichtet.

So wird hierzulande zum Beispiel nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage dieses nicht vorschreibt. Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen weiteren Quellen ohne Einwilligung der davon Betroffenen zusammengeführt.
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