Gericht: T-Mobile muss iPhone-Werbung stoppen

Recht, Politik & EU Das Landgericht Hamburg hat der T-Mobile verboten, in bisheriger Art und Weise für seine iPhone-Tarife zu werben. Kläger war der VoIP-Anbieter Sipgate, der sich bereits wegen seines Telefonie-Programmes mit dem Mobilfunker streitet. T-Mobile darf zukünftig nicht mehr mit dem Hinweis "freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" für das iPhone werben, hieß es. Bei Zuwiderhandlungen drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und bis zu 2 Jahre Ordnungshaft.

Das Gericht gab Sipgate dahingehend recht, dass die Werbung in dieser Form irreführend ist. Der Internet-Zugang unterliege nämlich wichtigen Einschränkungen. So könne man diesen nicht zum Chatten nutzen und auch keine Telefongespräche per VoIP führen. Damit könne von einem "freien" Internetzugang nicht die Rede sein, so Sipgate.

Eine weitere Einschränkung liegt demnach in der Drosselung der verfügbaren Bandbreite, wenn man ein bestimmtes Datenvolumen im Monat überschreitet. Dadurch lassen sich verschiedene Dienste wie Video-Portale oder Web-Radios nur in einem begrenzten Rahmen nutzen.
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