Telekom: Telefonwerbung gerichtlich verboten
Das hatte das Landgericht Darmstadt auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg bereits im Oktober letzten Jahres entschieden. Gegen das Urteil hatte die Telekom Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die Entscheidung im Berufungsverfahren aber. Der Beschluss ist inzwischen rechtskräftig.
In der jetzt vorliegenden Begründung wird der Einwand der Telekom, sie seien zuvor bereits rechtskräftig verurteilt worden, illegale Anrufe für die Werbung von Telefondienstleistungen zu unterlassen und es bedürfe daher keiner weiteren Verurteilung für Werbeanrufe für Internetzugänge, zurückgewiesen.
Das Gericht war der Auffassung, die telefonische Werbung für Internet-Anschlüsse noch einmal deutlich verbieten zu müssen. Damit wurde ein langwieriges, schon seit dem Jahr 2005 laufendes Verfahren abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte seinerzeit die Telekom-Tochter T-Online - inzwischen wieder mit dem Konzern verschmolzen - abgemahnt und anschließend die Klage beim Landgericht Frankfurt erhoben.
Kunden hatten sich bei der Verbraucherzentrale über Telefonanrufe beschwert, mit denen T-Online ihnen Internet-Anschlüsse verkaufen wollte. Die Kunden hatten dieser belästigenden Werbung nie zugestimmt.
In der jetzt vorliegenden Begründung wird der Einwand der Telekom, sie seien zuvor bereits rechtskräftig verurteilt worden, illegale Anrufe für die Werbung von Telefondienstleistungen zu unterlassen und es bedürfe daher keiner weiteren Verurteilung für Werbeanrufe für Internetzugänge, zurückgewiesen.
Das Gericht war der Auffassung, die telefonische Werbung für Internet-Anschlüsse noch einmal deutlich verbieten zu müssen. Damit wurde ein langwieriges, schon seit dem Jahr 2005 laufendes Verfahren abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte seinerzeit die Telekom-Tochter T-Online - inzwischen wieder mit dem Konzern verschmolzen - abgemahnt und anschließend die Klage beim Landgericht Frankfurt erhoben.
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