AK Vorrat: Kompromiss der Koalition ist inakzeptabel

Recht, Politik & EU Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält den Kompromiss von FDP, CDU und CSU zur Vorratsdatenspeicherung für inakzeptabel und wies die nach seiner Ansicht sachlich falsche Kritik von Polizeifunktionären zurück. Für die weiteren Koalitionsverhandlungen forderte der AK Zensur die Absetzung von Wolfgang Schäuble als Bundesinnenminister. "Nach dem zwischen Schäuble und Leutheusser-Schnarrenberger vereinbarten Kompromiss soll die verdachtslose und flächendeckende Aufzeichnung unserer Telefon-, Handy- und E-Mail-Benutzung unverändert fortgesetzt werden", kritisiert Sandra Mamitzsch vom Arbeitskreis.

"Eine Einschränkung des staatlichen Datenzugriffs ist keineswegs die angekündigte 'Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung' und ändert nichts an dem inakzeptablen Risiko einer missbräuchlichen Nutzung oder eines versehentlichen Bekanntwerdens unserer privaten, geschäftlichen und politischen Kommunikationsbeziehungen", sagte sie weiter.

Wenn der Staat die ohne Anlass aufgezeichneten Informationen über Kommunikationspartner und Bewegungen bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr nutzen wolle, sei es vollends unverständlich, warum die Speicherung gleichwohl fortgesetzt werden soll.

"FDP, CDU und CSU müssen Telefongespräche und E-Mails endlich wieder ebenso anonym und spurenlos ermöglichen wie es bei persönlichen Gesprächen und Briefen der Fall ist", forderte Mamitzsch im Namen der Organisation. Um die Grundrechte zu verteidigen, reiche es nicht nur passiv abzuwarten und sich auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes zu verlassen.

Kritik der Gewerkschaft der Polizei und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, wonach die Vorratsdatenspeicherung ein "dringend erforderliches Instrument" sei, ohne welches "zigtausende von möglichen Opfern einer Internet- oder Computerstraftat im Regen stehen", weist Kai-Uwe Steffens vom AK Zensur als sachlich falsch zurück.

"Schon ein Blick über die Grenze nach Österreich beweist, dass auch ohne allgemeine, verdachtslose Vorratsdatenspeicherung eine wirksame Strafverfolgung möglich ist. Weder im zeitlichen Vergleich innerhalb Deutschlands noch im Vergleich mit ausländischen Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung hat die Totalprotokollierung unseres Kommunikationsverhaltens irgend einen merklichen Einfluss auf Aufklärungsrate oder gar Kriminalitätsrate entfaltet, auch nicht im Bereich von Netzkriminalität", erklärte er.
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