Urteil: Hansenet muss Vorratsdaten speichern
Eine sofortige Umsetzung falle nicht zum Nachteil des Unternehmens aus, auch wenn die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung noch nicht endgültig durch das Bundesverfassungsgericht geklärt ist. Das ist der Tenor des nun veröffentlichten Urteilstextes (Az. 13 B 1392/09).
Hansenet habe nicht zweifelsfrei darlegen können, welche wirtschaftlichen Nachteile durch eine sofortige Umsetzung sprechen, hieß es weiter. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Speicherpflicht letztlich doch aufheben, entstünde dem Unternehmen außerdem kein bleibender Schaden.
Die Rechtsprechung unterscheidet sich damit in Nordrhein-Westfalen deutlich von der in anderen Bundesländern. Verschiedene andere Telekommunikationsunternehmen und Internet-Provider konnten bereits Urteile erringen, wonach sie nicht ohne angemessene Entschädigung zum Aufbau der Überwachungs-Infrastruktur gezwungen werden dürfen.
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Christian Kahle
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