Urteil: Wenn der Administrator fremde E-Mails liest
Der Kläger war als Systemadministrator angestellt und las unter anderem die Korrespondenz eines Geschäftsführers. Diese druckte er aus und legte sie einem anderen Geschäftsführer vor, um nachzuweisen, dass der Empfänger der Nachrichten gegen seine Dienstpflichten verstößt und damit das Unternehmen schädigt. Zudem sah er auch die Daten des Personalbereichs ein. Die fristlose Kündigung folgte.
Das Landesarbeitsgericht stellte nun fest, dass der Kläger gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, da er seine Befugnisse und technischen Möglichkeiten ausgenutzt hat, um interne E-Mails zu lesen. Eine fristlose Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt. Man stellte fest, dass der Administrator gezielt den Ordner "gesendete Objekte" geöffnet hat, um mindestens eine E-Mail auszudrucken.
Der Kläger hatte behauptet, er habe lediglich während der Urlaubsabwesenheit eines Geschäftsführers die E-Mails geöffnet und sei dabei zufällig auf die E-Mail gestoßen, die zum Streit geführt hat. Dies konnte durch die Beweisaufnahme widerlegt werden. Laut Auffassung des Gerichts hätte sich das Unternehmen darauf verlassen können müssen, dass der Systemadministrator auch in Ausnahmesituationen seine Zugriffsrechte nicht missbraucht.
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
#FLOCK ´26: die Flock to Fedora Project Conference
d-hubs - Heute 16:05 Uhr -
DigiKam: das Open-Source-Fotoverwaltungsprogramm
d-hubs - Gestern 13:22 Uhr -
Alpine-Linux: unter den schlanken Distris
d-hubs - Gestern 12:33 Uhr -
Pc startet im Multiboot Manager nach unstellung in MSconfig
js1 - Gestern 11:19 Uhr -
"Ohne Privatsphäre keine Demokratie" Der Neocypherpunk Summi
d-hubs - Vorgestern 12:52 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen