Urteil: Wenn der Administrator fremde E-Mails liest

Liest der Systemadministrator fremde E-Mails, so stellt das einen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, der zur fristlosen Kündigung führt. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden. Es bestätigte ein Urteil des Arbeitsgerichts München. mehr...

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