Datenschützer kritisiert neue Überwachungsanlage
Die Einrichtung dient der technischen Durchführung von Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen seitens des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Bundespolizei. "Ich halte es für bedenklich, dass das BMI die Überwachungsanlage im BVA in Betrieb genommen hat, ohne den Abschluss der bereits angelaufenen Beratungen über ein Gesetz abzuwarten, das die Rechte und Pflichten des BVA festlegen soll", sagte Schaar.
Dies sei umso bedauerlicher, als die Verknüpfung der Überwachungstechnik von BKA und Bundespolizei beim BVA nur den Startpunkt für eine viel umfassendere Kooperation von Sicherheitsbehörden darstelle. "Bereits jetzt gibt es Planungen, die Einrichtungen zur Telekommunikationsüberwachung im BVA auch auf die Nachrichtendienste des Bundes sowie die Sicherheitsbehörden der Länder auszudehnen", warnte der Datenschützer.
Mit der Beauftragung des BVA mit der technischen Durchführung von Telekommunikations-Überwachungen werde eine grundrechtlich in besonderer Weise sensible Behördenkooperation begonnen. Die Einbindung des BVA in Telekommunikationsüberwachung von verschiedenen Behörden bedeutet einen zusätzlichen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis, so Schaar weiter.
"Derartige Eingriffe kämen nur in Betracht, wenn sie ausdrücklich gesetzlich geregelt wären. Ein solches Gesetz müsste die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Kooperation bei der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen festlegen", forderte der Bundesbeauftragte für Datenschutz.
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Christian Kahle
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