Datenschützer: Speichern ins Blaue hinein unzulässig
Das erklärte der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri im Zuge der heutigen Veröffentlichung seines ersten Tätigkeitsberichtes. Aufgrund der zunehmenden Vernetzung von Informationen seien heute aber auch Fragen nach der Transparenz hoheitlicher Datenverarbeitung immer dringlicher zu stellen.
Petri betonte hinsichtlich der letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung, zur automatisierten Kennzeichenerfassung und zur Vorratsdatenspeicherung, dass Sicherheitsgesetze nur verhältnismäßige Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vorsehen dürfen. Maßnahmen "ins Blaue hinein" seien unzulässig.
In seinem Bericht stellt Petri unter anderem die Forderung, die Befugnis zur heimlichen Online-Durchsuchung für den Verfassungsschutz wieder abzuschaffen. Petri wandte sich allerdings nicht nur an die Politik. Er rief insbesondere auch jüngere Internet-Nutzer auf, bei der Nutzung von Social Networks und anderen Internet-Diensten zurückhaltender mit persönlichen Informationen umzugehen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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