Frankreich: Filesharer-Gesetz ist verfassungswidrig
Laut dem französischen Verfassungsgericht gibt es zwei gute Gründe, warum das Filesharer-Gesetz nicht mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Demnach ist die in der Menschrechtserklärung verankerte Kommunikationsfreiheit nicht mehr gewährleistet, da sie heutzutage auch die Nutzung des Internets umfasst. Ein Gericht darf derart gravierende Beschneidungen der Freiheit anordnen, nicht aber eine Behörde, wie es im Gesetzestext heißt.
Der zweite Punkt ist laut dem Verfassungsgericht die Umkehrung der Beweislast. So muss der Inhaber des Internetzugangs nachweisen, dass er nichts Illegales heruntergeladen hat. Damit verstößt das Loi Hadopi eindeutig gegen die Verfassung.
Das Gesetz wurde im Mai trotz heftiger Proteste von der Französischen Nationalversammlung verabschiedet. Das neue Anti-Filesharing-Gesetz in Frankreich ist eine der härtesten Maßnahmen gegen die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte, die bisher weltweit ergriffen wurde. Es sieht vor, Personen, die illegal geschützte Inhalte aus dem Internet herunterladen, den Internetzugang für bis zu ein Jahr zu sperren.
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Michael Diestelberg
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