Frankreich: Einspruch gegen "Three Strikes"-Gesetz
Einen entsprechenden Antrag haben Abgeordnete der Sozialistischen Partei (PS) eingereicht. Das Gesetz sieht vor, dass Provider Nutzern den Internetzugang sperren, wenn diese mehrfach bei Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Plattformen erwischt wurden.
Als wichtigstes Argument führen die Abgeordneten ins Feld, dass mit dem Gesetz die Unschuldsvermutung ausgehebelt wird. Immerhin erfolgt die Bestrafung nicht infolge eines ordentlichen Gerichtsverfahrens, sondern ausschließlich aufgrund der Ermittlungen seitens der Medienindustrie.
Außerdem sei nicht sichergestellt, dass tatsächlich der Täter bestraft werde, hieß es. Immerhin sei es durchaus möglich, dass nicht der Anschlussinhaber, sondern ein Dritter - wie etwa ein Familienmitglied oder auch ein Unbekannter über ein ungesichertes WLAN - die Urheberrechtsverletzung begeht.
Der Verfassungsrat hat nun einen Monat Zeit, sich zu dem Antrag zu äußern. Stellt er sich gegen das Gesetz, kann dieses erst einmal nicht in Kraft treten.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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