Datenschützer: Staat verdient beim Datenhandel mit
"In der Tat ist es bedenklich, dass auch Kommunen Meldedaten - also Namen und Adressen ihrer Einwohner - an Unternehmen überlassen und damit nicht unerhebliche Einnahmen erzielen", sagte Schaar gegenüber der 'Westdeutschen Allgemeinen Zeitung'.
Er stehe dieser Praxis äußerst kritisch gegenüber, insbesondere weil diese Daten zwangsweise für hoheitliche Zwecke erhoben werden. "Ich kann es zwar durchaus verstehen, wenn ein Unternehmen sich beim Meldeamt nach der Anschrift eines Schuldners erkundigt, der umgezogen ist", sagte er. Die Daten würden aber auch weitergegeben, wenn überhaupt kein berechtigtes Interesse vorliegt.
Es gebe spezialisierte Firmen, die Adressen im Auftrag Dritter abfragen. Diese würden die Informationen aber nicht nur an den Auftraggeber weiterleiten, sondern auch verkaufen.
"Meine Mindestforderung ist, dass die Bürger ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Daten im Rahmen der Melderegisterauskunft erhalten", forderte Schaar. Derzeit gebe es eine Auskunftssperre nur ausnahmsweise, etwa wenn man bedroht wird. "Dies ist völlig unzureichend", so der Bundesdatenschützer. "Eigentlich wäre es selbstverständlich, dass der Bürger auch hier selbst über die Datenweitergabe entscheiden kann."
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Christian Kahle
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