Arbeitsamt: Datenhändler sammelt mit Fake-Jobanzeigen Informationen

Die Bundesagentur für Arbeit hat jetzt mit Datendieben zu kämpfen. Diese verwenden Fake-Inserate auf der Stellen-Plattform der Jobcenter, um an die persönlichen Daten von Arbeitssuchenden zu kommen. Die Informationen werden anschließend an interessierte Kunden weiterverkauft.
Behörde, Arbeitsamt, Jobcenter
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Recherchiert wurde die Angelegenheit von der Redaktion der ARD-Sendung SWR-Reporter. Dieser waren verschiedene ziemlich allgemein gehaltene Anzeigen aufgefallen, die im Grunde kaum nennenswerte Anforderungen an Bewerber stellten. Das diente wahrscheinlich dem Zweck, möglichst viele Nutzer der Plattform dazu zu bringen, ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen.

Dem Bericht zufolge mussten sich die Arbeitssuchenden noch nicht einmal die Mühe machen und ein gesondertes Anschreiben für den vermeintlichen Arbeitgeber formulieren. Ihnen wurde vielmehr suggeriert, dass es völlig ausreicht, Lebenslauf und Zeugnisse zu schicken. Denn dies waren ohnehin die Unterlagen, in denen die gewünschten Daten zu finden waren. Bis zu 3000 dieser Anzeigen sollen täglich in die Stellenplattform der Bundesagentur für Arbeit eingeflossen sein.

Lebensläufe als Flatrate

Für Bewerber war die anzeigenschaltende Firma sonst aber nicht zu erreichen. Wohl dann aber, wenn man Interesse am Kauf von Informationen hatte. Bei einer verdeckten Kontaktaufnahme durch die Reporter wurden ihnen verschiedene Kaufmodelle angeboten: Datensätze konnten zu Einzelpreisen von je 3 Euro erworben werden. Möglich wäre aber auch ein Flatrate-Modell, in dessen Rahmen man dann Zugang zu zwischen 3000 und 5000 Datensätzen von Bewerbern pro Monat bekommt.

Seitens der Bundesagentur sieht man kein größeres Problem, auch wenn man einzelne Fake-Anzeigen nicht ausschließen wollte. Der Datenhändler stritt bei einer direkten Konfrontation alles ab. Jetzt werden die zuständigen Datenschutzbeauftragen wohl weitergehende Untersuchungen durchführen. Denn wenn sich die Sache gerichtsfest beweisen lässt, stehen hier nicht nur Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro sondern auch strafrechtliche Verfahren im Raum.

Siehe auch: Biometrische Überwachung: EU-Superdatenbank wird wohl kommen
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