Seagate-Kunden erhalten 5% vom HDD-Preis zurück
Um den Grund für den Rechtstreit zu finden, muss man ein wenig in die Vergangenheit reisen. Damals waren die Festplatten-Kapazitäten deutlich geringer, als heutzutage. Weil man der Ansicht war, dass 24 Bytes ja nicht viel sind, ließ man diese bei der Bemessung von Festplattengrößen einfach unter den Tisch fallen, so dass also fortan 1.000 Bytes ein KByte ergaben, 1.000 Kilobyte ein Megabyte und so weiter.
In der heutigen Zeit, in der es schon Festplatten mit Kapazitäten von mehreren hundert Gigabyte, und sogar mit mehr als einem Terabyte gibt, schlagen sich die damals als unwichtig bezeichneten 24 Bytes jedoch nieder. So haben Festplatten, die mit einer Kapazität von 500 Gigabyte ausgeliefert werden, beispielsweise nur 465 Gigabyte an Platz für Daten.
Genau dieser Unterschied, war für zwei US-Bürger der Grund, im Jahr 2005 eine Klage gegen Seagate einzureichen. Sie warfen dem Unternehmen vor, die Kunden mit falschen Festplatten-Größen in die Irre zu führen. Zwei Jahre nach der Anklage, gibt sich Seagate geschlagen und legt den Rechtstreit endgültig bei und bietet allen Käufern einen Preisnachlass auf ihre Seagate-Festplatten, die zwischen dem 22. März 2001 und dem 26. September 2007 gekauft wurden.
Die Festplatten müssen bei einem autorisierten Seagate-Distributor, oder Einzelhändler gekauft worden sein. Festplatten, die in einem Laptop oder einem Computer ausgeliefert wurden, berechtigen laut Seagate nicht zu dem Rabatt. Vorerst gilt die Aktion nur in den Vereinigten Staaten, ob Seagate seinen Kunden auch in anderen Regionen einen Teil des Kaufpreises erstatten wird, ist nicht bekannt.
In der heutigen Zeit, in der es schon Festplatten mit Kapazitäten von mehreren hundert Gigabyte, und sogar mit mehr als einem Terabyte gibt, schlagen sich die damals als unwichtig bezeichneten 24 Bytes jedoch nieder. So haben Festplatten, die mit einer Kapazität von 500 Gigabyte ausgeliefert werden, beispielsweise nur 465 Gigabyte an Platz für Daten.
Genau dieser Unterschied, war für zwei US-Bürger der Grund, im Jahr 2005 eine Klage gegen Seagate einzureichen. Sie warfen dem Unternehmen vor, die Kunden mit falschen Festplatten-Größen in die Irre zu führen. Zwei Jahre nach der Anklage, gibt sich Seagate geschlagen und legt den Rechtstreit endgültig bei und bietet allen Käufern einen Preisnachlass auf ihre Seagate-Festplatten, die zwischen dem 22. März 2001 und dem 26. September 2007 gekauft wurden.
Die Festplatten müssen bei einem autorisierten Seagate-Distributor, oder Einzelhändler gekauft worden sein. Festplatten, die in einem Laptop oder einem Computer ausgeliefert wurden, berechtigen laut Seagate nicht zu dem Rabatt. Vorerst gilt die Aktion nur in den Vereinigten Staaten, ob Seagate seinen Kunden auch in anderen Regionen einen Teil des Kaufpreises erstatten wird, ist nicht bekannt.
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