BKA-Gesetz: Online-Durchsuchung auch ohne Richter

Internet & Webdienste Wie die "Berliner Zeitung" aktuell berichtet, sieht der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes vor, dass das Bundeskriminalamt für eine begrenzte Zeit auch ohne richterlichen Beschluss Online-Durchsuchungen durchführen darf. Weiter berichtet die Zeitung, dass Computer in Zukunft auch dann durchsucht werden dürften, wenn unverdächtige Personen betroffen seien. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn sich mehrere Personen den betroffenen PC teilen würden, oder wenn dieser Teil eines Netzwerkes sei.


Der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes sehe zudem vor, dass die Ermittler künftig nicht mehr nur Daten von Terrorverdächtigen erheben dürfen, sondern auch von "Kontakt- und Begleitpersonen, derer sich potenzielle Täter zur Begehung der Straftat bedienen könnten".

Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) stoßen nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei seinen Kollegen zunehmend auf Kritik. So lehnte FDP-Politiker Max Stadler die Online-Durchsuchungen ab und erklärte, dass die Pläne Schäubles "weit über das Ziel hinaus" schießen würden.
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