MS vs EU: Urteil über Rekordstrafe fällt im September
Die Redmonder haben inzwischen Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Nun steht fest, dass das zweithöchste Gericht der Europäischen Union am 17. September entscheiden wird, ob Microsofts Einwände gegen die Strafe zur Geltung kommen. Wir abschlägig beschieden, muss Microsoft die Strafe zahlen.
Damit wäre das Ringen um die Entscheidung von 2004 aber noch nicht vorbei. Sowohl Microsoft, als auch die EU könnten das Urteil erneut anfechten, so dass vor dem höchsten Gericht der EU erneut verhandelt werden müsste. Der Software-Konzern hat außerdem angekündigt, gegen eine weitere Strafe der EU in Höhe von 280,5 Millionen Euro vorgehen zu wollen.
Die Wettbewerbshüter der EU hatten 2004 entschieden, dass Microsofts Geschäftspraktiken gegen geltendes Recht verstoßen und die Rekordstrafe festgelegt. Seitdem müssen die Redmonder eine Version seines Betriebssystems Windows ohne den Windows Media Player anbieten. Außerdem müssen diverse Server-Protokolle für Drittanbieter geöffnet werden.
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