Amazon: Millionenstrafe wegen ausufernder Mitarbeiter-Überwachung
Der Handelskonzern Amazon hat es bei der Überwachung seiner Beschäftigten eindeutig übertrieben. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat das Unternehmen nach Ermittlungen zu entsprechenden Vorwürfen mit einer Millionenstrafe belegt.
Weiterhin gebe es in den Lagern und Logistikzentren der konkret betroffenen Tochtergesellschaft Amazon France Logistique (AFL) eine Videoüberwachung, über deren Umfang weder die Beschäftigten noch eventuelle Besucher hinreichend unterrichtet wurden. Die gesetzlichen Regelungen machen klare Vorgaben, in welcher Form Betroffene darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen, dass eine Kamera auf sie gerichtet ist.
Für solche Rechtsverstöße durch Unternehmen können die zuständigen Behörden laut der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Geldstrafen verhängen, die bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes umfassen können. Insofern ist es für Amazon von Vorteil, dass die Standorte in Frankreich formal von einer eigenen Tochterfirma betrieben werden, denn so bleiben die Beträge in einem solchen Fall begrenzt.
Denn seitens des Unternehmens sieht man die Vorwürfe teils sogar als sachlich falsch an. So behauptet das Unternehmen beispielsweise, dass die genaue Erfassung der Scanner-Aktivität gar nicht der Überwachung der Mitarbeiter dient. Vielmehr soll auf diese Weise schnell erkannt werden, wenn es Probleme in der Lieferkette gibt, sodass die Effizienz am Ende nicht leidet.
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Scanner-Kontrolle im Visier
Die Prüfer kritisierten unter anderem, dass ziemlich genau ausgewertet wurde, mit welchem Takt die Mitarbeiter Bestellungen mit ihren Scannern erfassten. Ging es zu schnell, mahnten die Systeme zu mehr Ruhe, zu langsam durfte es aber auch nicht sein und Pausen wurden ebenso detailliert erfasst. Das geht nach Ansicht der Datenschützer über das legitime Interesse eines Arbeitgebers hinaus.Weiterhin gebe es in den Lagern und Logistikzentren der konkret betroffenen Tochtergesellschaft Amazon France Logistique (AFL) eine Videoüberwachung, über deren Umfang weder die Beschäftigten noch eventuelle Besucher hinreichend unterrichtet wurden. Die gesetzlichen Regelungen machen klare Vorgaben, in welcher Form Betroffene darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen, dass eine Kamera auf sie gerichtet ist.
Für solche Rechtsverstöße durch Unternehmen können die zuständigen Behörden laut der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Geldstrafen verhängen, die bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes umfassen können. Insofern ist es für Amazon von Vorteil, dass die Standorte in Frankreich formal von einer eigenen Tochterfirma betrieben werden, denn so bleiben die Beträge in einem solchen Fall begrenzt.
Amazon lehnt ab
Die Datenschutzaufsicht setzte hier nun einen Betrag fest, der etwa drei Prozent des Umsatzes entspricht. Konkret geht es um 32 Millionen Euro. Amazon will die Entscheidung der Behörde allerdings nicht anerkennen und prüft derzeit, Widerspruch einzulegen.Denn seitens des Unternehmens sieht man die Vorwürfe teils sogar als sachlich falsch an. So behauptet das Unternehmen beispielsweise, dass die genaue Erfassung der Scanner-Aktivität gar nicht der Überwachung der Mitarbeiter dient. Vielmehr soll auf diese Weise schnell erkannt werden, wenn es Probleme in der Lieferkette gibt, sodass die Effizienz am Ende nicht leidet.
Zusammenfassung
- Amazon von CNIL wegen Mitarbeiterüberwachung bestraft
- Französische Datenschützer verhängen Millionenstrafe
- Mitarbeiterbewegungen wurden zu genau erfasst
- Unzureichende Information über Videoüberwachung kritisiert
- Strafe entspricht drei Prozent des Umsatzes der Tochterfirma
- Amazon prüft Widerspruch gegen die Entscheidung
- Unternehmen weist Vorwürfe als sachlich falsch zurück
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